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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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i Cap. I. Vsn dem pabst zu Rs-m /

gore gratiarum expectivarum,aut ex causa permutationis , ge-hoben werden/ ingleichen wenn das Beneficium in einem Jahre mehr/als einmahl vacant wird / so werden doch die Annatat nur einmahlbezahlet.

V. Constitutio Clemens in a VIL 7. Deere t. de Annat, c. 1,Goldast. T. I. Const. p.408.

Die Billigkeit dieser Annaten wird mit allem Recht exNum.XIIX,2f. &2g. behauptet ; da GOtt zu Moysi sagt : Praxipe Levitis,cum accepericis ä filiis Israel Decimas,quas dedi vobis »primitiascarum offerte Domino, & date eas Aaroni Sacerdoti. Anglei-chen so ist zu bedencken/ daß der Pabst summam potestatem & do-minium in res ecclesiasticas / & supra jus poslic dispensare.

c.propos.7. X. de Cone e (s. probend.

Auster der Geistl. Hoheit und Gerechtsame/die ein RömischerPabft/als das sichtbare Oberhaupt der Christlichen Kirche / hat / sobesitzet er auch ansehnliche Stücke Landes in Italien / welche ihm vonGonstantino M. Cardo M. und Ottone M. sind verliehen worden /UNd das Patrimonium ?etri»oder lo Stato della cfiiela, genennetwer-den/ wie Eingangs kürtzlich bemercket / hier aber etwas weitlaufftigersollen angeführet werden. Es grantzen dieselben gegen Mitternacht anVenedig / Mantua/ Parma und Modena; gegen Morgen an demGolso di Venetia; gegen Abend an das Florentinische Gebiethe undMeer; gegen Mittag an Neapolis / und bestehen aus folgendenzehenLandschafften:

I.) Campagnadi Roma, zwischen der Tyber und den Neapoli-tanischen Gräutzen / worinne die Stadt Rom / von welcher manrecht saget:

Terrarum Dea gentium que Roma ,

Cui par est nihil, & nibil secundum.

Von denen Jtalianern wird sie la Santa oder die Heilige geneunek.

Sie liegt auf l?. Bergen/derenNahmen sind: Vaticanus, Janicu-laris, Capitolinus, Palatinus, Aventinus, Ccelius , Esquilinus,Viminalis, Quirinalis, Collis hortulorum, Cicorius , Jordanus,

Testa-