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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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Regiffek.

Pabst/wenn und! wem er die Füssewaschet. 23

- - wie er das Fronleichnams-

Fest celebriret. 24

5 - Wie er betitult wird. ibid.Zc

feq.

- - Wie er sich zu unterschreibet!

pfleget. 25

- - dessen Gruß und Wunsch inBullen oder Pabstlichen Lreven.

2s

- - wie derselbe erwählet wird /und was dabe>t zu ohferviren.

2§.seq. 47. feqq.

- - wenn er stirbt/was für Lere-monien dabey vorgehen. 47.

seq.

^ - soll von keiner weit-entlege-nen Nation erwählet werden.

66

- - wird unter 40, Jahren nicht

wol erwählet. ibid.

- - wie solcher bey der geschehe-nen Wahl angeredet wird. ibid.

& seq.

- - wie und mit was er bey derCrönung bekleidet wird. 67.

leq.

- - wie man dessen Erwählungdem Volck pflegt kundzu machen.

68.?r

- - wie solcher von denen Cardi-nälen nach geschehenerWahl ver-ehret wird. ibid. Lr leq. 76

- - wird nach geschehener Crö-nung der Sterblichkeit erinnert.

70.76

- - wird als Pabst zum ersten,mahl vor gehaltencrMeß beschen,

cket. 70. leq.

- - hält nach der Wahl die ge-wöhnliche Cavalcada. 72. seq,

- - von dessen Hof/ Staat und

Regierung. ^ 78. feqq.

- - wie erCardinäle crciret.212.'

feqq.

- denen Cardmalen den Mundöffnet und verfchlicffet. 2; 8. leq.

- - hat ex cathedra MineMacht und Gewalt die strittigeGlaubens - Sachen beyzulegen.

ibid. & feqq.

- - ob er alleine Macht hat dieSeclig-Verstorbene zu canoni-liren / und unter die Zahl derHeiligen zu zehlen. 448. feqq.

454 . feq.

päbsiliche Legaten / suche Lega-tus.

paderbornisthe - Universität/wenn und von wem sie fundiret.

40?

kallavicini 'Cardinal / wenn undvon wem er creiret worden.

24!

kallium (Mantel) was es sey. 38

- ; dessen Ursprung, ibid. &

feq.

- - der Erß- und Bischöffe/wie

und wenn es muß gelöset werden.

12. seq.

- - derBischöffe. 38

: - wer es gibt. 40

V>)y r Palli-