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Will jemand bey dieser Beschreibungden Einwurf machen : daß der Grund ei-nes so mercklichen Unterschieds gleichwohlin den Einsichten und Eigenschaften derRegenten dieser beyden Häuser selbst zu su-chen seyn möchte; so habe ich auch nichtsdagegen.
Es tritt aber hier noch ein der reifstenBetrachtung würdiger Grund dazu: DieBewahrung, die so nöthige Bewahrungvor Versuchungen. Nach dem Begriff,welchen ich von dem von Natur Grundverdorbenen und durch die Gnade GOtteSnoch nicht geheiligten menschlichen HerzenHabe, kan ich es nicht änderst als ungerechtHalten, wann ein Regent Treue und Ehr-lichkeit von Dienern fordern will, welcheer nicht zureichend oder nicht richtig besol-det. Das Abschleppen und Stehlen desHof-GesindeS nimmt man in einem FallBb z nicht