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DiiXxlV.Laster,Predigt/
einer in ihren Eyd rede: Was werden für Eyde bey den Zünfftrn und Hand-werckern auf ihre Artickel und Ordnungen geschworen / schwöret nicht man-cher einen gelehrten Eyd / oder gelobet anEydes-statt an vor der Obrigkeit,vor Rath und Gericht, über Schoß und Schätzungen, über Steuer und Au»und wrnig lagen, oder bey vorgefallenen Strittigkeitcn, ohn alles Bedrucken: Abcr/wiehaue». solche gcschworne und verfchworne Leute / solche ihre Eyde halten , das weißtGOtt, sie selbst wissen es/und andere wissen csauch , die es er fahre« und dar-Auch vor über klagen, (reker verbsD.b.urK. 1 6.jen.f.,64.k>) Mancher leichtfer-Lnchlsercig- tlger Mensch darff sagen / es sey leichter eilten Eyd schwören / als Rüben gra-r<lt * bcn/man befrrdle die Hände nichtdarmi,/ ja dar ffsich vernehmen !asseu/cr habe
wol vor mehr falsch geschworen / nndsey doch ungestrafft blieben / u wolle denEyd auch zu den andern schwören, wo die andern bleiben/ soll der auch bleiben.Aber irret euch nicht / GOtt laßt sich nicht spotten / C a'. 6.7. Wir haben diß->mal gehöret / was der Meineyd für ein hoch-verbotken / hoch-gefährlich undhoch-strafflich Laster seye / diß ist den Alten und den Jungen, Hohen und Äi-dem gesagt : Du solt keinen fttlschen Eyd thun, undsoKGOttdemcn Lydhalte>t. Die Gottlose Welt spiele mirdiesem hohenWerck / wie sie wolle, siewird es warlich verspielen / GOTT hat einmal Greuel an den Blutgierigenund Falschen, Ps.5. u»rd ob er schon mit der Straffnoch eine Zeitlang an sichhalt, so wr d er dir doch gewiß kommen / und wird dir zu bald kommen, erkomme wann er wolle. In Hondorffs Exempel Buch / stehet von einemMeineydigen, da er in einer Predigt gehöret / daß falscher Eyd nicht unge-strafft bleibe/habeervermessentlichgesagt: Ich sehe nicht/ daß der Arm, mitdem ich einen Eyd geschworen / mir kürtzer sey als der andere / kaum hat er dasWort geredet/fangtihm andre Hand zu brennen / wü d ihmdtirch den kaltenBrand aller entzündet / daß mair sie ihm abnehmen mußte / da ward ihm der«ineArm schoir kürtzer als der andere.
u. l f. Vermahmmg / baß wir den Eyd-Schwur hoch und heilig hab
Vennah. ron. Wem ein Eyd aufgetragen wird / der soll sich Chr istlich darzn schicken,"""6 / GOttes Gegenwart/ Allwissenheit / Allmacht / Wachen und GerechtigkeitEydre- wol bcdcncken, und recht schwören nach seinesHertzens Wissen / Warhcitund Gerechtigkeit / soll solches Lydes allzeit ctiigedcnckbleiben / und denselbenhaken , ob er auch gleich auß Irrung/ Furcht oder Zwang geschehen wäre,wann es nur nicht wider GOtt und sein Won ist / wieIosua dcnGibeoni-ten gehaltet,/ was er ihnen mit einem Eyd versprochen / ob sie schon ihn und dieEltesten mit Listen hintergangen hattelt / Ios. 9. Was einer aberunrcchkgeschworen / ecwan unmugliche Dinge / oder solche Sachen die mit Sündenmüßten gehalten werden / das soll man aufheben / für nichtig und ungültig er-kennen, damit man nicht einezwepfache Sünde thue/ etwas umeches schwöre,und darzu ehwas unrechte thue.
Dar-