von Teutschland.
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unter Leopold.
Der Reichstag ist blos mit dem Project einer beständigen Wahl«capitulation, und dem Rechte, welches sich die Churfürsten anmassctcn,einen römischen König ohne Theilnehmung der übrigen Stände zu wählen,beschaffugt.
Traetat zu Leipzig vom ro. December, kraft welchen der Chur-fürst von Sachse» dem Schutze und übrigen Rechten, welche er überdie Stadt Erfurth hatte, gänzlich entsagte : Diese gänzlich freywilliggeschehene Entsagung, und die Gleichgültigkeit Churfürst JohannGeorg II. in Ansehung der letzten Unruhen, hat gemacht, daß man seineMinisters eines gewissen heimlichen Verständnisses mit dem MainzerHof beschuldiget: Dieser Argwohn wird durch die Aufführung, welchesein Sohn dabey hatte, der bey der Kaiserlichen Canzley eine förmlicheP rotcstation wider diesen Traetat hinterlegen ließ, bestärket. Die Her-zoge von Sachsen, Ernestinischer Linie, begaben sich auch des Schutz-rechts durch einen besondern Traetat, allein sie bedungen sich starke Ent-schädigungen , und man will sogar behaupten, daß sie sich die Prätentiö-sen, welche sie auf die Stadt als Landgraven von Thüringen haben tön-ten, vorbehalten haben.
Pfälzische Unruhen wegen der Rechte des wildfangiats ,des Zolls, und des Geleits. Nach dem ersten dieser Rechte haben dieChurfürsten von der Pfalz seit verschiedenen Jahrhunderten die Machtalle Fremde, welche sich in ihren, oder der benachbarten Fürsten Landenniederlassen, zu einer gewissen Art Leibeigenen zu machen. Die aus un-ehlicher Ehe gezeugte Kinder, und Vagabunden sind dem nämlichen un,tcrworfcn. Die Unruhen, welche vor den Westfälischen Frieden wa-ren, hatten verursacht, daß man diese Rechte vernachlaßiget, und daßdie Nachbarn sich gar leicht gewöhnten denenselben nicht mehr unterwor-fen zu seyn. Da der Friedensschluß zu Münster das Churfürstliche Hauswieder in alle seine alte Rechte und Prärogativen einsetzte, so säumte CarlLudwig nicht das wildfangiacsrechk zu reclamirm, und es nach sci-
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