von Teutsch land
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unrer Leopold.
Vitich. Die Kammer zu Brcisach ziehet alles, was ehcdessen zu Elsa;gehört hatte, und insbesondere die in dem Artickcl des Mün-
sterischen Friedens benannte Ländereyen, nebst der Gravschaffk Mont»beillard als ein Lehen der Franche Comte wieder ein. Der Kaiser tragtden Graven vonMannsfeld auf, Vorstellungen wider dieses Verfah-ren zu thun; Allein der König verweiset die intcreßicten Prinzen an dieKammer zu Breisach.
Leopold gibt stch vergebliche Mühe das Reich in einen neuenKrieg mit Frankreich zu verwickeln , und die Stadt Straßburg Kaiser-liche Besatzung einzunehmen zu bewegen. Man ward eins einen Con-grcß zu Frankfurch anzustellen, um darauf die Rechte Frankreichs aufdie eingezogenen Landschafftcn zu untersuchen.
Fall des Kaiserlichen Kammerpräsidenten und Premiermini-sters, Gravens von Sinzendorf.
Fortwährung der Ungarischen Unruhen.
Tod des Herzogs Augusts von Sachsen und Administrators desErzbißthums Magdeburg. Dieses schöne Lehen siel dem Hause Bran-denburg, vcrmog des Osnabrückcr Tractats heim, und der grosse Chur-fürst nahm auf dem Reichstage den zweyten Platz auf der weltlichenFürstenbank als Herzog von Magdeburg ein. Er entließ zu gleicherZeit das Haus Anhalt der Lchcnsverbindung in Ansehung seiner von die,sein neuen Hcrzogthume abhängender Ländereyen , und namentlich derHerrschafften Köchen und Bern bürg, und behielt sich nichts alsdicEven-tualsueceßion nach Eclöschung des männlichen Stammes von Anhalt be-vor. Der Tractat ward den 7. Ienner unterzeichnet und ratificier, undda die Fürsten von Anhalt hierdurch unmittelbare Vasallen des Reichsgeworden waren, so ertheilte ihnen Leopold 16^5. die erste Investitur.
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