Register.
684- 7ZS. 924. Schreiben denKaisern die Capitulationen vor,592.686. in Namen der Stän-de, 766. nach einem vomReichs-tag vestgesetztenPlan, 871. 875.und mit dem Recht die nöthigenAenderungen daran vornehmenzu dürfen, 875. sie können sichversammeln, wann sie wol-len, 6z8. 7Z7. 5>rz. Sinduntereinander ihre Richter, 596.668- 697. 727. bis auf dieReichsacht, 697. 707. 858.862. da wird es eine Reichs-tagssache, 864. Geben ihren Col-leqen veniam asiatis , 8^4-Ihre Einwilligung wird crfor,dert zu den Zöllen, 6z 8- 697.719. 7z6« 92z. zudem Stap-pelrcchk, 92;. und zu dem Münz-r.echt, 659. 7Z7. 92z. Ernen-nen die Kammerbcysitzer/ 55g.nehmen Theil am ReichZregi-ment,567. geben ihre Einwilli-gung zur Verleihung der le-dig gewordenen Churen, 492.497. 710. 712- Wenn die Zeitund Umstände eö nicht erlaubendie sämtlichen Stande zu Rathezu ziehen, so gaben sie ihre Ein-willigung zu den Reichskriegen,6 z 8 - 7 z 6 .Steuern, 6zz. 7z6.Frieden, 7Z4. 7^6. 746. 752.einen Stand in die Acht za er-
klären, 727. 7;6. welches jedochin der letzter» Capitulation ab-geändert worden. Sie ernenntenbey dringenden Nothfallen dieVicarien, 474. stehen den frem-den Königen den Titel Majestätzu, gro. Die Reichsstädte hal-ten ihren Stimmen das Gleich-gewicht, 860.8^5. Waren nichtmit in der ersten Errichtung derKraise begriffen, 495.567. kom-men zu der andern, 579. Neh-men den Titel Churfürsten an,467. lassen sich Durchlaucht nen-nen , 467. der Päbstliche Legatwill den Rang vor ihnen haben,5Z5. sie behaupten solchen wäh-render Wahl sogarj vor den Kö-nigen , 6; 8- und ausser diesemvor den fremden Republiken,921. Ihren Gesandten kommtdie Excellenz zu, 755. 765.8-25.81 r. gehen den Republikanischenvor, 7;^. 921, Man wird gegensie des Lasters der beleidigtenMajestät schuldig, zzz. 676. Ih-re Versammlungen, s. Lt)ur-fmstenrage. Ihre Succeßion,s. Succeßion, ließ ehehin dasMajorat zu, 422. 4.Z0. 4; 5.44c. 466. 471. 595. 624. heutzu Tage aber gehp es nach demRecht der Erst'geburth , 46 c.816. deren Vormundschaft, s.Vormundschaft. Lhur-