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Chronologischer Auszug der Geschichte und des Staatsrechtes von Teutschland / Aus dem Französischen des Königl. Französ. Herrn Gesandschaftsraths von Pfeffel, übersetzt, von Johan Philipp Schulin
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170. Georgs, Herzogs vonBarern, 569. Ludwigs V. vonHessen-Marburg, 678. Frie-drichs IV. Churfürstens zu

- Pfalz, 68 Z- Erstes Carls II.Königs vonSpanien,8 ^.Zwey-tes, 844. Der Soldaten, 129.

TerracHen, s. Viergraven.

Teutsche Spracheexcolirt vonCarln dem Grossen, 42. undLudwig I. 49. Ludwig II. 50. manfan^t an sich derselben in öffent-lichen Urkunden zu bedienen un-ter den Schwäbischen Kaisern,Z25. 242. Unter Rudolph I.Z 98 ' kraft Grungesctzes einge-führt, 4ys. vornemlich durchdie Wahlcapitulationen, 6Z9.922.

Teutsche sollen nur auf dem Kai-scrthron sitzen, 592. und alleAemter versehen, 6zy. auch dieCommenthureyen des St. Io-hannitcrordens haben, 869.

Teutscher Orden, gestiftet, 296.kommt wieder nachTeutschland,Zg2- laßt sich in Preussen nie-der, z; 8- kauft Esthland, ZZ4.bringt Liefland durch Vereini-gung mit den Schwcrdträgernan sich, zzo. wird durch ichAusrottung der Tempelherrenbereichert, 477. die Preussenempören sich gegen ihn, 518.

szz. unterwerfen sich Polen,sgz. Der Orden büßt die Helftedavon ein , und die Suverani-tat über das übrig- , 542. vcr-liehrt auch dieses übrige, wel-ches als ein Herzogthum ay dasHaus Brandenburg kommt,

625. und wird ein Königreichder Widersetzungen des Ordensohngeachtet , 84 " 7 - kommt umLiefland,646. Führt ein bleycr-nes Siegel, 41. Hochmeister des,wird zum Rcichsfürsten gemacht, 'zg2. nimmt seine Residenz zuMcrgentheim in Franken,

626.

Teucschland, Königreich, dessenUrsprung, 52. wie auch der vonseiner Freyheit, 8?- Dessen alteVölker, 88. s Völker; machtsich Italien und Rom unter-würfig, 117. Dessen Erzkanz-lcramt, ,27. 129. s. Mainz.

Thaler, Ursprung dieser Benen-nung, 587-

Theilungen des Reichs , g8- Z9-42 44.4^ 48. 50. der Franzö-sischen Monarchie, 52. des Kö-nigreichs Lothringen, 59. Pohlen,171. Spanien, 8^9- -4Z- DerLehne, fangen in Teutschland an,24^. die Stande sollen ihre Ein-willigung dazu geben, Z99. der

Kaiser