in den Niederlanden verZbet. ;;
he! Geschenck einigem Herren eingeräumetßR werden. Endlich so sollt« auch die Land-lüL schafft Urrechtin dem jenigenTractat be-iW griffen seyn / welchen die Herrn GeneralG- Staaten / dermalneinst von dem König«Ä erhalten würden.
D' Es ist wol wahr / daß der Articul / derW von der Bezahlung der Schulden / Be-, fchwerungen und Renten handelt / welchek' die Landschafft/ Stadt und Städte schul-E big waren/ nicht verwilliget wurde/ als inU Ansehen der Jenigen die in denen Land-^5 schafften wohneten / welche durch desKö-niges Waffen erobert worden Es ist auchW wahr / daß^longeurciel-ouvoisderiml>!> K Namen des Königes/ seines Herrn/ diesen« Vertrag zeichnete// denen Abgeordnetenk« verspräche / daß er dieEntfrembdungderch Kirchen - Güter / so biß auf diese Zeit vor,lt l gegangen / wolteannehmen und Gut spre,He» / wie auch daß die fünff Capitel/ ne->!!,; l» benst dem Teutschen Orden und allen an-M dem/Leneücim/ in friedlicher Besitzung«ß solten gehalten werden. Diß ist aber eben!W das ienige / das er nit unterzeichnen wolte/« s aus Furcht wie er sagte/ den Nöm. StuhlW dardurchzumZorn zu reitzen / insonderheitM Bv ' weil