. in den Niederlanden verübet- Z5
W bet; Daß man vielmehr glauben muß / esA habe der Herczog von Lupen bürg / webcher durch Unterhandlung dcß prrnyenH de Eonde das Gouvernement darüber be,kommen entweder einen feindlichenVefthl/alles zubrechen erlanget/oder es seye der Kö-^ niglichm Intention undMeinung gar übelmchgelebtt worden.
« Ehe man aber diese Dinge alle vonW Stück zu Stück auf die Schaue stellet/W achte ich vor dienlich / den jenigen ihrenMl: Wahn zubenehmen / welche nicht andersM meinen, es stye der Gouverneur von UtrechtM aus dem Durchlauchtigen und uraltenM/r Haust Luxenburg entsprossen / ausM dem wir so viel Teutsche Kavser und Kö,
> m- nige in Ungam und Böhmen gesehen.M Er ist gar nicht von den Nachkömmlingi«! gen der berühmten Hertzogen von Luxen->r» b bürg und von Pyney / Fürsten von Ein--M grii / von denen weder in Franckreich nochDt anderswo einiger Männlicher Erb mehrNG übrig ist; Jedannoch ist er aus einemWi der berühmtesten Häuser in FranckreichM A nach dem Printzen / und wiewol er einW» Sohn von der jungem Linie ist / welche dieWli Herren von ikurii undkosteux an dasM Hausbiontmorsnc/ gegeben/ so haben^_ B vj. . nicht-