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^ in den Niederlanden verübet. is r
k Mt seyn/ der König aber wäre desselben^ benöthiget/ seine Armeen zu comen-rlren. Sie förchten sich nicht / von demM Altar wegzunehmen / das ihre Gierigkeitund Raubsucht ersattigen kan r wiewol siein Rauben und Plündern eben so unersätt,sich / als in Unkeuschheit und Bestialität/die sie allenthalben ohne Aufhören ver-üben.
Diese Franßosen/nachdem sie dasHausdes Lutherischen »Predicanten/ der einenSarjantös öätsille und einen Capitammit sieben Knechten beherberget und unter-hakten/ geplündert halten / zwangen ihtinoch darzu/ ihnen vor einen Geleirsmanl*zu dienen/ und den Weg nachdem Haagzu weisen: er entrann auch nicht eher ausihren Handen / als bis der Hertzog vonLuxcnburg die Verlassung der f^ieu-rverbrucker-Schantz verstanden / undihme zugelassen hatte / nach Goude zu zie-hen/ damit er daselbst den Amptmann undandereOfficier/ so sich dahin von Bode-gravebegebenhatten/äisponirenmöchtt/die Häuser/ diebey seinem Abzug solten inBrand gesteeket werden / vom Raub undBrand frey zu kauffen.
Guij Wei.