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Friderici Behmeri ... Novum Jus Controversum Augustissimae Russorum Omnium Imperatrici Et Autocratrici Catharinae II dicatum : Explicans Illustriores Selectioresque Controversias Juris Gentium, Publici, Feudalis, Canonici, Civilis, Criminalis, Cambialis, etc ...
Entstehung
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J

Obferv. T. PraSlica ex Jure Naturae et Gentium etc.

Von Gottes Gnaden , Friedrich , Koenig in Preussen etc.

Unfern gnaedigen Grufs zuvor etc.

Da Wir allergnaedigst refolviret haben, im naecbst bevorstehenden Jahre denUeberrest der Capitalien , 'welche die Englische Nation ehedem auf die Hypothekque von Schießen vorgeschoben , voellig abzufassen, so find Wir nicht ohneHaftung , hiebey Gelegenheit zu finden , Unsern, durch die von der EnglischenMarine Waehrendcn juengfien Krieges veruebten Capereyen, damnificirten Un~terthanen zu einer biUigmaeftigen Ersetzung ihres Verlust befoerderlicb zuseyn. Wann nun hiebey vor allen Dingen noethig seyn Wüs dass der Schadeund Verlaß , Welchen Unsere Unterthanen salchergefialt erlitten , seiner \cah-nn Natur , Umstaenden und Folgen nach , behoerig eruiret und determiniret ,und dieserhalb ein zu recht jußificirliihet Liquidum sefigestzet werde , so habenWir gnaedigß gut gesunden, sothane Untersuchungt - und Liquidationt - Com-mistum Euch , Unsern Geheimten Juflitz - Raeihen von fii'fi und Bebtner ,Unserm Geheimten Finanz-Rath Faesch , und Unserm Commerz - Rath Kühn,aus besonderem tu Eurer Redlichkeit , Gescbicklichkeit und Erfahrenheit hegen-den Zutrauen , allermildest aufzutragen , und zugleich die Anordnung dieserCommission Unsern faemtlichen dabey intereffirten Unterthanen , dergestalt, wieIhr aus abschriftlich angeschlossenen Befehlen an Unseresaemtliehe Krieges - undDamainen - Cammern der mehreren ersehen Werdet , bekannt machen zu lasten.Wir befehlen Euch auch dannetther hiemit in Gnaden , Euch fothaner Commissionaller gehorsamst zu unterziehen, diejenigen von Unsern Unterthanen » Wiche stehwegen der von der Englischen Marine vor angeführter maassen erlittenen Beein-trächtigungen, binnen dem Ihnen praefigirtenTermino , bey Euch melden "Wer-den, damit zu hoeren, die Klagen Wohl und gmendlich zu examiniren , undinsonderheit genau zu untersuchen , von Was vor Natur die ihnen geraubte oderhinWeggenommene Effecten gewesen, und ob selbige nach dem allgemeinen Feel-ker - Recht , und der zwischen Souverainen Staaten hergebrachten See - Obser-vanz , auch denen von dem Grossbrittanuijchen Ministerio selbst , nach Aus-Weisung der in copeylich angeführten Berichten Unsers ehemahligen Ministri inEngelland , Andrie , enthaltenen Declaration , geführten Principiis , fürerlaubt, oder für Contrebande zurechnen seyn moechten , nicht Weniger, dieKlaeger dahin anzuhalten, dass fie ihre Forderungen durch Producirung der indergleichen Faellen zum BcWeis dienenden Fracht - Briefe , Notariat - Instru-menten , und anderer Documenten, auch beduerfenden Falls ihre Buecber selbst,behoerig juftisteiren , und ihren wahren und eigentlichen Schadenstand rechtlichdociren und erhaerten: Wobey Ihr dann ueber eine jede Forderung einbesonders Protocoli zu führen , und nach genugsam instruirter Sache , Euch einetgemeinsamen Scblustes und Sentenz zu vereinigen , auch selbige nebst denen Ra~tioiiibus decidendi , zu unserer Approbation einzusenden habt. Ihr habt auchferner die Berichtigung dieses Gejchaefts , so viel immer moeglich, zu beschleu-nigen , damit gegen die Zeit , da der Zahlungt - Termin dar Schleßschen Capitalien

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