Ubsei’V. I. Praefica ex Jure Naturae et Gentium eu.
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Sed en etiam rationes Voti contrarii, pure & indistincte eos , qui Li-burnii domicilium iedemque habent, pro subditis Tolcanis, adeoque prae-dationi tunc subjectis, reputans:
Man setze den Fall, es treibe eist Kaafman an zweien Orten Handlung , undhabe an beiden feine ordeutln he perpetuirliche Tabernas, die eine in feinemneutralen Paterlande , die andre in einem im Kriege begriffenen Lande , undes bemaeebtigte fich der Feind dies es leztern Landes, so iß der Feind eben so gutbefugt, die in des Fremden 'Taberna befindlichen Cueter zu occupiren , als dieGueter der tingebohrnen Kaufleute', und es koemt dem Fremden dabey nicht zusatten, dass er noch ein Unterthan seines neutralen F 7 aterlandcs iß, Weilen inAbsicht der in dj*n bekriegten Lande habenden Tabernae er unter dein Imperiodes dafigen Landesherrn , und sticht sub imperio feiner Nation stehe, andrerge-flalt matt einen Statum in Statu fich conapiren miiße , Welches Wider die Lan-deshoheit streitet. Was zu einer solchen Taberna defliniret und unter IV egensvorn Feinde angetroffen und occupirt Wird, iß , alt zu dieser Taberna gehoerig,anzusehen, und also refpeTlu des feindlichen juris occupasidi von gleicher Be-schaffenheit. Von den gegenwärtig vorkommenden Fremdest, zu Livorsio Hastd-lustg trabenden, und fleh stiedergelaßenen Kaufleuten conßirt sticht einmal, dassfie stock in ihrem Paterlande Tabernas habest, folglich Würde ratiosic ihrer nochvielmehr dasjenige Rechtens seyst , Was von obigem Falle gesagt iß.
2) Man kehre den soll um, und fetze, es gcriethesi zwey Natiosiesi mit einanderin Krieg , von deren jeder sub Kaufleute zu Livorsto befänden und niedergelafesthauten , so wie dieser Fall Würklüh atijetzo zwischen Frankreich und Estgel-Jand extßiret.
Waeren nun diese Kaufleute nach dem Rechte ihrer Nation zu beurtheilen, soWürde folgen , dass die Franzosen fleh zur See des'er dest Englischen Kaufleutenzu Livorsto zugehoerigest Schiffe und Gueter, und die Englischen Caper hinwie-derum der Schiffe und Güter, so desien zu Livorsto fich nieder gclaffesien Fran-zosen zu liehen , fich bemaechtigest koestten, ja die Englischen Kaufleute zu Li-vor ho feilst, zur See die frasiZ'cfif hen Schiffe, und sogar die Schiffe der Fran-zöflfcb Ltvornisehest Kaufleute auf der See, ist fie vice virfa die FranzosenWiederum den Engländern etc , Wegeapens kbsiten.
Dieses geschieht aber sticht; folglich lassest diese Nationen unter einanderselbst und reciproce , denen gegen fiti.gest zu Livorsio fich etablirten Kaufleutendie jttra der Tofcanifchen Unterthanen Wie der fahren, und sehen fie als solchean. Es muefle also in unserm umgekehrten fall ein gleiches geschehen, und wiefe die commoda der Tofcanifchen Unterthanen gemessen , also Wären auch die-selben quoad incommoda ihnen gleich zu achten,f) Repressalien find eine speciet belli in lato sensu fumti , und usiterfcheiden flehvon dem eigentlichen Kriege nur darin, dass die occupationes nicht in territorioejus , gegen welchen fie exercirt Werden, sondern in proprio exercentis , vel alibigeschehen. Et ist also bey Repressalien dat Ferkältnit der neutralen Maecbte
gegen