Oblerv. I. . PraHica ex Jure Naturae et Gentium etc.
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H sera libre & affranchi tout ce qui sera & se trouvera dans 1 es Navires,appartenans aux Sujets du Roi tres Chretien ( ou feiern le H. fulvant) desProvinces Unies, NB. encure que Ia charae, ou une partie d’jcelle fut auxEnneaiis, fans les Marchandifes de Contrebande.
Und es ist solches in dem fernern Tratte de Comtnerce Königs Cayl II. vonEngland mit den Stattn von Holland vom ,7 ten Febr.nftfg. Art. X. (Du Monr.I, c pag. 74.) mit eben so viel IVorten , als auch in dem abermaligen *Traitede Paix zwischen eben diesen beiden Theilen d. d. IVeflmünfiev den f-g Febr,1674. Art. VII. (vid. 1 . c. p. 254. & Theatrum Pacis I. c. pag. 479.) wieder-hole :, und endlich in dem oben recenßrten Engelläud - und Holländischen finalenSeetraSiat vorn T ' 3 Dec. deßelben k>74 Jahres noch wiederum pro baß angenom-men und behalten worden; so dass , da das Grossbritannische Miniflerium indenen obangezogemn Declaratione n von 1744 und 1747 difseitigen Hof mit aus-drüklichen Worten auf die zwischen Engelland und Holland fubfistirende See - undConmcr cienconcor datc gewiesen hat , diese samt und sonders aber unter dem zuerweisen vorgenommenen Satz, so sehr einstimmig find ; nicht weniger sogarmit denen Traites anderer Puißäncen genau harmoniren , und ueber diesesalles dem obdeducirten Natur - und Völkerrecht ueber all gemäss find, allenfallsso viele , beständig uebercinfiimmende SeetraSlaten eine Observantiam oder JusGentium secundarium conftttuiren ; so wird wol an der Unumßöslichjceit mehr*erwebnten, Satzes Weiter kein Zweifel obwalten können,
F. S.
Zwar ift noch vorgekommen , dass, "wegen einiger von denen Englischen Ar-»tateure ausgebrachten neutralen Schiffe , die hernach errichtete Dispaches nurin genere besagen, dass einiger Theil der' Ladung confifciret , das uebrige abermbfi dem Schiffe freygegeben worden, undsolchemnach quaeßio cntßehen mögte ;Ob fothane confiscirte Wahren wchl nicht etwa in Contrebande bestanden ? Al-'lein /) find allergroesstentheds fothane Schiffe erfl auf der Retour von Fran-zoe st sehen oder Spanischen Häfen ausgebracht , in welchem Fall bereits oben dedu-ciret , dass so gar die blosse Idee einer confis cablen Contrebande wegfalle.
2) Wird in genere und indubio ein Fabium illicitum , \ve lch.es sonderlichmit so vielen beschwerlichen und hnechstempfindlichcn Folgen verknüpfet , nichtpraesumiret , zumahlcn das Nordische Meer der Zeit von Englischen Arnmteursgewimmelt, mithin sich jeder leicht die Rechnung machen koennen, dass er mitdergleichen ContrabaudeXonbrcn schwerlich durchkommen Würde ; da so gareine grosse Menge dererjenigen Schiffe , bey welchen die rencontirirende Ama-teurs nicht das geringste ihrer Absteht zuträgliches gesunden , dennoch theilsaufgebracht , und nachher die Sentenz des Englischen Admiralitaets - Gesichtsin der Hauptsache selbst wider sich erhalten , theils zwar die rmcontrirte undOrdnungsmäßig befundene Schiffe wieder ziehen laßen, jedoch den Capit ein-und deßen Equipage zuvor oesters auf der See maltraitirct , spoliiret, und der-gleichen Avanies an ihm ausgeübet , so dass es einem jeden wohl zu gefährlich
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