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Friderici Behmeri ... Novum Jus Controversum Augustissimae Russorum Omnium Imperatrici Et Autocratrici Catharinae II dicatum : Explicans Illustriores Selectioresque Controversias Juris Gentium, Publici, Feudalis, Canonici, Civilis, Criminalis, Cambialis, etc ...
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qtlorum inter in praesentiarum unanimi consense ete.

Alverdefs die Obermühle nebst einigen andern Grundstücken überlief, undichte-rer dagegen dem erstem jaehrlich / jo 1 haler auszuzahlen versprach.

Der Regierungsrath Alverdefs starb anno 1747 mit Hinterlassung dreierSoehne und einer Tochter, nachdem er per Testamentum vorn 17 Jul. d. an. fei-nem aeltesten Sohn , dem jetzigen Regimentsquartiermeister , die Obermühle erk-und eigenthümlich , den beiden andern aber jedem teoo Thaler daraus vermacht,auch noch festgesetzet hatte , dass, \oann der aelteste Sohn ab intestato und ohneErben verstürbe, dessen Alverdeßfche Stammgüter auf den zweiten und fernerdergestalt auf den dritten Sohn fallen falten.

Der Te flator führet übrigens im Testament an, es koente z\var scheinen ,dass die Mühle und Aecker blos ex providentia majorum auf ihn verfallen wae-ren: allein feine Kinder müßen bedenken, dass er die Aiverdesfche Stammgüterblos dadurch erworben , dass fein Bruders Sohn durch den mit ihm errichtetenVergleich ausser Stand]gefetzet Ivorden , wirklicher Pesteßor der Güter zuWerden: 'welches alles imd die schwere Kosten bey Gelegenheit dieser Acquißtion,feine übrige Mittel ganz verzehret haettc.

Im Jtthr *748 den j Sept. errichtete der jetzige Regiments -QuartiermeisterAlverdefs mit feinem Bruder, dem Candidato furis , f ob. Fried. Alverdefs einfaß um, wodurch ersterer dem letztem 'wegen der demselben ex testamento pa-tris gebührenden soso thlr. eine legale und expresse Hypothec auf diese Alver-defche Obermühle constituiret, dergestalt, dass der R. Q. Meister Alverdefsnicht befugt seyn feile, diese Mühle zu verkaufen, oder in fremde Hände zubringen , sondern dass selbige als ein Fideicommifs - Stück Alverdefchen Ge-schlechts und Namens nach des D. Alverdefs und des väcerl. Testaments institu-tion ratione fucceßonis verbleiben solle.

Der Lieutenant Joh, Aug. Alverdefs, so cbenfals ein Bruder des Regiments-Quartiermeisters ist, kündigte die zu fordern habende tooo thlr. demselben anno>7 SS au f' er hielt auch nach verschiedenen , von dem letztem gern achtete Weit-läufigkeiten, worauf es jetzt nicht mehr ankörnt, wider denselben condemna-tor iam, und verglich steh hiernaechst im Jahr 17So mit ihm wegen Zahlungder quaestionirten tooo thlr. Die verehlichte Regiments -Quartiermeisterin Al-verdefs zahlte auch im Jahr 1760 ihrem Schwager, dem Lieutenant Alverdefs,yoo thlr. gegen jura cest'a, und dieser liess steh gefallen, dass die übrige fortthlr, noch 6 Jahr stehen bleiben, und ihm von feiner Sckwacgerin , an welchedes Endes künftig die Mühlenpaeht zu bezahlen, verzinset werden jfolten. Ererhielt aber im Jahr 1762 von derselben noch 200 rthl. dergestalt , dass dadurchder Vergleich und Ceßon de 1761 nicht aufgehoben seyn, sondern bis auf dieseZoo rthl. in feiner Kraft bleiben solle.

Diese 700 rthl. klagte die verehlichte R. Q. Meisterin Alverdefs d, tg Nov./7S7 \oider ihren Ehemann ein, und es 'wurde derselbe per sententiam der Hal-ber städtischen Regierung vorn 18 Jan. 17SS in contumaciam zur Zahlung cum usu-ris ist expenßs eondemmrtU

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