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Friderici Behmeri ... Novum Jus Controversum Augustissimae Russorum Omnium Imperatrici Et Autocratrici Catharinae II dicatum : Explicans Illustriores Selectioresque Controversias Juris Gentium, Publici, Feudalis, Canonici, Civilis, Criminalis, Cambialis, etc ...
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Ob ferV. LXXX. PraSUca , in Materia Concursus Creditorum.

Klaegerin sey schuldig , ihre illata (yoie solche daselbst specifice , nach An-leitung ihrer vorigen Specification , angegeben) und die inferirte Mobilien %in so fern sie nicht letztere aus dem Concurs bereits zurück erhalten , odersolche noch zu erwarten habe , zu erweisen , dass fie solche würklich zudem Beklagten gebracht , oder ihm übergeben , oder sie zu seinem Nutzenveräußert , oder von ihm verbracht worden , zugleich auch den WerthJolcher Sachen , das bare Geld ausgenommen^ zu erweisen, und ihren Be-weis mit daraus zu richten. Woraus etc.

Es ist aber diese Sentenz in Appellatorio d. 2g Nov. syyp vorn 2ten Cammer Ge-richts - Senat per Sententiam a qna dahin reformiret worden:

Dass die Klaegerin den Beweis derer illatorum nochmals zu führen nichtschuldig , sondern vielmehr der Beklagte verbunden sey , ihr das inferirtebare Geld mit a %6 xthl, 4 ggr. cum usuris a j pro Cent y a die divortii ,zu bezahlen , nicht minder ihr die foL 44 Act. Conc, Pol, 1 . specificirte ,noch vorhanden gewesene Stücken , sah es noch nicht geschehen , verabfol-gen zu lassen , auch den Werth derer s.tzj- ßq< ibid. fpecificirten Sachenan Gold , Silber y Prettoßs und Mcüblen , /'« /er« dieselbe ganz oderzum Theil unter denen sol. 44 fpecificirten , und ihr in natura retradir-ten oder noch zu retradirenden Stücken , nicht befindlich , z« erstatten ,jedoch es in Ansehung des ihr auferlegten Beweises des Werths derselben ,der Sententia prtmae Instantiae zu belasten: endlich auch der Beklagteverbunden , </er Klaegerin die zu Erhaltung ihrer illatorum , e/we <ArVerschulden , caufirte Kosten , praevia liquidationc £ 5 " judicali moderatio«e, zu erstatten etc.

In Deduttione der dagegen von dem Beklagten ergriffenen Revision werden vieleSpecialia von der Klaegerin listigen Vorspiegelungen einigen Vermoegens , tw */erfleyrath , angeführet , Ja/s ße aber nichts , nicht einmal so viel gehabt ,Hochzeitkleid zu bezahlen , bey der Copulation sey dem Beklagten , statt ei-

nes goldenen , ein mejfingerner Trauring behändiget. Er koenne solches allesund ihre Dürftigkeit reprobando dartkun , kW ä/'e Sache betraf e einige tooo tblr.Xoodurch er von neuem ruiniret werden koente ; wäre mithin wol von der Wich-tigkeit , specialiter ihn zuvor annoeb zuhoeren y Welches bishero im Concurs?Proceß , zwar etee fein Verschulden y Unterlasten \oorden , petendo y re-sormatorie die Sententiam primae Instantiae wiederum herzustellen,

D i j Q d i c a 11 o.

£> ist überhaupt hart , f« solcher wichtigen , einige tooo tblr, also das gan-ze Wohl und Wehe des Beklagten , betreffenden Sache , denselben bereits de-finitive zu condemniren y ohne dass er im geringsten darüber vorhin gehoeretXoorden , äe cujus corio tamen nunc luditur.

Es ist dagegen 2) nicht ausgerichtet , z« sagen y dass er tompore Concursu thier in loco y und sogar aus dem Calandshof in Arrest gewesen , also er fichhätte um den Lauf des Concurs - Proceßes bekümmern sollen: dann praecise in

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