Band 
Zweiter Theil.
Seite
63
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declamirt von einem Bürger. 6z

Staat unterhalt, den Fürsten und seine Minister bezahlt,und wenn es erfordert wird, sein Leben für das Vaterlandohne Sold wagt, gewiß mehr als Ein Recht zur Achtungund Ehre bat; so wird weiter nichts als ein kühner Ent-schluß nöthig seyn, um euch über jene schwache Vorur-teile hinweg zu setzen.

Freylich wird es nicht geschehen können, ohne daßder Fürst selbst zu Zeiten diese Uniforme anlegt, solche alleseine hohen und niedrigen Civilbedientcn tragen laßt, undden obersten Mann von euch bey Gelegenheit seiner Tafelwürdiget. Es wird nicht geschehen können, ohne daß eralle diejenigen, welche Banqucrott machen, oder sich sonsteine unredliche Handlung zu schulden kommen lassen, wieauch alle diejenigen, so dem Staate blos mit der Handdienen, und in der gemeinen Reihe kein Pferd anspannen,davon ausschließt; es wird nicht geschehen können, ohneden Mann oder den Gemeinen, der Recht zu dieser Uni-form haben soll, nach einem sichern Maaßstabe, also:

Daß er entweder die erforderliche Aetie an liegen-den Gütern oder sichern dem Staate anzuzeigen-den Capitalien besitze, und davon monatlich so vielbcysteure,

zu bestimmen, und damit alle schlechtere Leute durchaus da-von auszuschließen. Dabey versteht sich auch von selbst,daß es in dieser Einrichtung eine vernünftige Menge vonStufen geben, und der Vornehmere eine anders verbräm-te Uniforme wie der Gemeine tragen müsse.

Allein angenommen, daß dieses alles so eingerichtetwürde, wie wir es als möglich ansehen und wünschen kömnen, und wie es vordem nach den Klcidertrachten undOrdnungen vieler Rerchsstande zu urtheilen, würkltch ein-geführt