Die Regierung der Angelsachse».
von S. Sauire 1746. r S- 4 - 3 .) *.>
___ -
^err Sqnire fängt sein Werk bey den barbarischenZeiten an, und beschreibt den Zustand der Macht undder Unterwerfung in dem alten Deutschland. Die Völ-ker selbst waren frey. Ein jeder beherrschte sein Haus-gesinde mit unumschränkter Macht. Aber eine jedeLandschaft wählte sich einen Heerführer, oder Fürsten j,der sich mchrentheils von einer Anzahl junger Leute be-gleiten ließ, die ihm zugleich als Leibwache und alsRäthe dienten. Sonst >var des Fürsten Ansehen setz»:eingeschränkt. Ein jeder freyer Mann hatte bey den all-gemeinen Versammlungen des Volks seine Stimme,und diese-Versammlung besas die oberste Macht, sieschloß Frieden, oder brach ihn wieder. Nur im Kriegewar der Fürst grösser, und die Nothwendigkeit zwang 'die freyen Deutschen in diesem Falle Befehl anzuneh- gmen. Die Heerführer der Sachsen, die - Britannien---einnahmen, hatten keine andere Macht. Sie vertheil- ^ten das eroberte Land unter die Siegergaben je« )dem eine Anzahl von den Ueberwundnen zu, die das-Land für ihn bauen sollten) Diese Ucberwundnen wur- -
an enyuir^ iato tke konnitzeion ak rke enxlllli ecmlcl-tution L«.