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zu richten. Der Pöbel, man sieht es an Engclland,wählt nicht nach JLealtrieben, aus Verehrung derTugend; er wählt nach seinem eigenen und höchstver.dorbenen Eigennutze, nach der demagogischen Freund-lichkeit eines Kandidaten , und nach dem Masse desfreygegebcnen Weins. Zu Rom wurde die niedrigsteKlasse ausgeschlossen , und dieses müste auch in derIdealrcpublik geschehen , wiewohl solche Gesetze wiein Engelland, gar bald in Kraftlosigkeit verfallen, rc.k> 77 o. S. i;c> 2 Ü
V. Dem Hrn. Roustan entfährt ein vielleicht un-richtiger Gedanke. Nur die Demokratie sagt er,verdoppelt die Beschützer eines Staats, weil sie ihrenMuth verdoppelt. Wir kennen viele wirkliche De-mokratien , und beneiden ihre Ruhe, ihre Glückselig-keit und selbst ihren Muth nicht. »764- S. 774 -H
VI. Die Staatsverfassungen sind in Helvetienäusserst verschieden; theils höchst demokratisch , dannhalb und endlich ganz aristokratisch. Ob grosse Staa-ten durch eine Republik beherrscht werden können,wird durch Roms Beyspiel widerlegt. Nom als eineRepublik konnte nicht mehr die allzuweit ausgedehntenProvinzen verwalten; Man darf nur des Cicero Briefelesen, wie elend die Regierung für die Unterthanenund für Rom selber war. ^1776. S. na.st
VII. Der Grundsatz des Rousseau, das Volksey der oberste Herr, und alle Obrigkeiten (Gouverne-ment) nur eine Kommißion, die nach Gefallen wider-rufen werden könne, ohne daß es selbst in des Volkes
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