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wollte 3. der Hof-Ärarschall daS Pferddem Erb-Marschall nicht zukommen las-sen, sondern eS selbst behalten , weil dieBelehnung nicht in Person/ sondern durchGesandte empfangen worden.
Die vier Erb»Aemter traten hierinstabermals zusammen und übergaben Kap»serlicher Maj. folgende Beschwerung:
Allerdurchlauchtigster rc. Ew. Röm.
Kays. Maj. könnten Wir Erbamter deSheil. Röm. Reichs Unser und Unserer tra-genden Aemter halben allerunterthejnigstunangezeigr nicht lassen : Nachdem dieReichs Ecbümrer, so sonderlich zu Hoheiteines jeden Römischen Kaysers dienlich,von alten undencklichen Jahren her vondem löblichen Könige von Böhmen vnddes heil. Röm. ReichS weltlichen Chur-fürsten belehnet und solche Erbamter vonUnsern Eltern vf Uns, als die ältestenUnserer Geschlechten, erwachsen, dieWirauch bisher zuLchen gehabt und getragen,und daneben, dieweil Wir die Beschwer-den und schuldige Dienstbarkeit zu kragenUns pflichtig erkennen,so sollen Wir auchvon Billigkeit wegen der Nuzbarkeit fehigseyn und Uns erfreuen, welche aber für-nehmlich uf dem Lchengelt bestehen, so vonden Fürsten und Fürstmaßigen PersonenVns gefält, die vonEw. Kayf.Maj.JhrLehn empfangen, will Uns demnach auchgebühren, so viel an Uns solchen UnsernC i Lehen,