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zchlen, nit allenthalb richtig, an demsel-ben nitein weeg abgehen mag; So ist anEw. Kaps.Maj. Unser vnterthänigste Bitt,die geruhen Uns daS hierunder m t Gna-den ju bedencken vnd daß durch Ew.Kayf.
Maj. vnd die Churfürsten dieser Strittentschieden würde, allergnädigst wiederumbzu bewilligen vnd gestatten, daß derReichs-Marschalckh angeregte Lehen-Geld einzie-hen vnd vStheiten mög, dochinallwegdem Groß-Hofmeister-Amt vnd andernunverletzlich vnd unnachtheilig. Daswölkn vmb Euer Röm. Kayserl. Mas.wir in schuldigstem Gehorsam underthä-nigst zu verdienen geflissen seyn, umk al-lergnadigste gewührige Antwort bittende,und Ew. Röm. Kayserl. Maj. als Unse-ren atlergnadigsten Herrn UnS hiemik j«Gnaden allerunterthanigst befehlende.
Ew. Röm. Kayserl. Mas. rc.rc.
§. » 5 .
Es erfolgte hierauf folgendes nicht all- Kavftm.zugünstige: .
jl)ecremm Imperials, Herrn Hein-richen zu Pappenheim, des ReichSErb-Marschallen, zuzustellen.
Die Römisch-Kayserl. Maj. Unser öl*lergnadigster Herr, lassen den Wohlge-bohrnen Edlen und Besten Hn. Hn. Ca-rolm Grafen zu Zollern, alß deS heyl.Römisch-Reichö Erbkammern, auch Hn.Scheuch Christophen Freyherrn zu rimC 3 pur-