Band 
Vierter Band
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ll N vorkommt, daß wir, alsEw.K.M.und

»M> Heil. Röm. Reichs Officirer undErb-Pv Aemter relpeLiu etlicher Hof-Officirerden halben Theil desjenigen , so gleich-W wohl von Ihnen strittig gemacht, aberW 1 von Ew Kays. Mas. Höchstgeehrken Vor-

'M fahren am Reich, Römischen Kaysern>'« und Königen, unsern-lieben Vor »Elterndch ftelig, umb ihrer dem heiligen Reich inw® vit Wege erwiesenen getreuen Dienste wil«»!» len, allergnädigst concedirt worden, undW Mich auf unS erwachsen ist, wider daSüi ch alte Herkommen, den klaren Znnhalt derv» Güldenen Bull und andere unterschiedlichedeßwegen hievor ergangene Königliche Le-erem dahinten lassen sollen : So müssen>G wir es jedoch, weil es Ew. Kays. Maj. also

W beliebt,, dahin gestellt seyn lassen, Wir

M bitten aber Ew. Kaps. Maj. allerunterthci-ch nigst, die geruhen die allergnüdigste Ver-ordnung zu thun, damit dieses dem Reichs,# Protocoll solcher gestalt einverleibt werde,

M daß wir durch gehorsamste Vollziehung

fl» berührts Ew. Kays. Maj. DecretS keinen

üi» neuerlichen Eingang gemacht, weniger

bis D uns oder unsererPosteritgt an unser wohl-

ch,. hergebrachten Gerechtigkeit den geringsten

foul Abbruch, Schmahlerung oder krsejuäi-

I citn cium zugezogen haben wollen: Wann

wir uns nun, allergnädigster Kayser, ob0 M »diesem, wie billig, hoch beschwert befin-M den: So könnten Ew. Kayseri. Mai. inüif, Dero