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Vierter Band
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pes &c. die Lehen-Leuk von der UeZular-^million oder Verwürckung des Lehensdurchaus liberirt und befreyk; sogar, dafeudi Dpminus nicht evidenter erweißt,daß die unterlassene Lehens ^Recognmdnex dolo & fraude herrühre, er seinenVasallen des Lehens verantwortlich nichtkönne entsezen.

Wie dann zum Vierten auch illo casu,do mehr * wohlgedachte meine gnädigeHerrn dieses Lehen von Chur-Pfalz, alsgewesenen König in Böheim würcklichempfangen hatten, Jhro Gnaden nichtsdesto weniger per exeeptionem metussich rechtmäßig salviren und vor der Le-Hens-Verwürckung verwahren könnte.

Dieses zum Fünfften obiter anzuhen-ken, daß vil berührtes Königliches 8ub-Feudum mehr honorarium als utileoder einträglich, auch in illustrem pro-tapiam vominorum Laronum a lim-purA radieima quasi eingepflanzt worden.

In Betrachtung nun dieser bißhero er-zählten Fundamental- Ursachen, bin ichder rechtmäßigen und beständigen Opi-nion: Es haben sich offt wohl ernanntemeine gnädige Herrn des Feudal -Ver-lusts keineswegs zu befahren. Jedochwird nunmehr das nächste seyn, daß IhrGnaden die Lehens-Renovation bey ob-höchstermeld ker Römisch-Kayserlicher Mas.glö König t Böhmen, ohne fernern Uf-L 4 halt