10g
@ ) o ( @
Halberstadt beschehene Erklärung demkrorocollo ru inseriren, damit keinemeinig Praejudicium frierst»# entstehe.Hessen: Wie die Directoria,wmtzbvrg: Lassen es bey dem altenHerkommen verbleiben.
Baden: Wie Oesterreich,wormbs: Äotirt mit unterschiedenendahin, daß es bey dem alten Herkom-men verbleibe.
Mlechelbttrg-Güßrdw: Wie Oe-sterreich und Gleichstimmende. -
Eichstädt: Wie das Directorium.Ratione der Erklärung wegen des StiftsHalberstadt, wie Bamberg.
Pommern * Geettin: Aus ange«Ehrten Ursachen conformiret sich mitBayern.
Straßburg: Mit dem Directorio.Welches ste auch wegen desIohanniter-Ordens, doch abgque praejudicio cu-,juscunc^ue luo loco öc ordine ) wieder-holet haben wölken,pommern-wolgast: Wie Bayern.Costm'tz: Wie Oesterreich und Saltz-burg. Wegen- der Halberstädtischen Er-klärung wiederholet er, was Bambergund Eichstädt anbracht.
Leuehtenberg: Was in Pleno daSChurfürstl. Kollegium für gut gehalten.Repetirtm derohalben das BayerischeVorum.
Aug-