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Sechster Band
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das H-chgebohren, und distinguiresich dadurch von denen Freyherr» undEdelleuten. Allein hierauf ist mir gutemGrund zu antworten; und zwar ad t»Daß um der Verfassung wegen die Digni-tdt der Avelichen Würde, oder desRitter-Standes, nicht grösser worden,sondern ein jeder, der sich nrcht in Gra-fen, oder Herren-Stand erhöhen lassen,ein Cavalier oder Ritter geblieben. AdDaß die Perlons!» Grafen-Dignitatdeswegen doch nicht deminuiret worden»Die Könige sind einander an Machtauch nicht gleich, doch muß einem jedendie Majestäv gegeben werden. Ad z.Daß, wenn ein Cavalier m ven Grafen-vder rechten ReichS-Herren-Stand gesetztworden, kein Graf von ihm die Gnadeprätendiren werde. Ad 4. Daß um derCbsrge wegen ihre personal. Dignitatjtch nicht vergrössert; dahero auch vordiesem die CavalierS, so dergleichen an-sehnliche Clisrgen auch bekleidet, sichdarinnen eines bessern begriffen haben»Und endlich ad j. Daß auch denen Cava-Ijerö himnnen ein mehrereö beygeleget,und also das Hochgebohrenmit einemandern, v. g. wohlgebohren, oderHoch-Edelgebohren, reichlich eompen-siret und ersetzt werde; dahero an Seitender Ritterschafft das Vornehmste, nem-lich die Gnade, nicht weggelassen, undrNos.kt.Scyr.Vl.Lh. O da,