Band 
Sechster Band
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diger Herr, ohne fernern Zusatz, heisse,«» demist solches weit respectuoser und unterthä- KMjg.mger, als wann es heißt: Gnädig»Hochgebietender rc. Herr.

Hingegen: Gnädigster, oder: Gnä-diger Herr, gegen Fürsten und Grafen,ist weniger submiß, als mit Zusatz ihrerWürde: Gnädigster Fürst, Gnädi-ger Graf und Herr.

§. 54 -

Ob, und wie ferne, der von dem nie-Lern Adel dem höhern , oder überhaupt und Gn/v.einem Fürsten oder Grafen gegebene Ti- Herr,«»«tut: Gnade, und: Gnädiger Herr, eme M"t 'Landsässerey und Unterwürfigkeit bedeute? nach mist verschiedentlich bestritten worden. In"^erneuesten Zeiten, da das Ceremonie! über,

Haupt auf einem andern und abgemesse-nen Fuß steht, kan diese Frage nichtmehr geregt werden; von ältern und mitt-lern aber ist sie von wichtigerm Belang.

Meine Meynung ist: daß bey hinzukom-menden andern ungleich wichtigern Grün-den dieser mitlauffen könne ; auö dem Ge-brauch aber dieseSEHremWorts allein waSnachtheiligeSvor den, so es auö Höflichkeitoder Treuherzigkeit gebraucht, erzwingenzu wollen, halte ich vor eine Chicane.

Caspar ZjegLek (*) schreibt : Nomi-

P Z natto

( # ) in commun. Condus. n. 1 jj.