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Pfand, Herr an die Regierung-kommt ,Hulden, geloben und schwören mit Hand,Mund und aufgereckten Fingern einenleiblichen Eyd, denen Pfand,Herrschaftenund Ihren Erben Lebtags mit derBurgkGelhausen zu gewarten, auch grtteu,hold, verbunden, unterthänig und ge-horsam zu seyn , nach Laut der Pfand-Brief , wie auch, daß Sie keinenBurgkmann annehmen, Thurn-Leuth,Wächter oder Pförtner setzen sollen , erhabe Ihnen dann zuvor Gelübde gethan,Venen Pfand'Herrschafften getreu, hold,verbunden, unterthänig und gehorsamzu seyn, und Ihnen mit der BurgkGelhausen zu gewarten, alß die Pfand-Briefe ausweisen, treulich und ohneGefährde.«
In unten-, angezeigter Schrift wird esnoch umständlicher ausgeführt, und mitExempeln belegt, da es heist (*): ,, Annouf Dienstag nach Loncepc. Ma*rise schreibt der Gelhäuser Rath an dieHerrschafft Hanau, daß Heinz Rode,welchen Jsenburg gefangen gehabt, ufeine Verschreibung und Bekanntnuß,daß Er seine That in JseutmrgischeeWildbahn und Oberkeit gethan hatte,____toß
(*) Dorumcntirte Nachricht von der wahrenBeschaffenheit der Reicht, Pfandschaft Gel-hausen k-