H ) o ( O r§5
VerhälMiß gegew die, an welche geschrienbenwird, bald- gnädigst, bald gnädig,Canzley - mässig gebraucht werde; knglei-chen von dem Unterschied der Worte:Huld undGnade; ferner; mit welchenModisicalionen man einen andern: ihmmit Gnaden beygekhan zu seyn, versichernkönne, von diesem und noch niedreremliessen sich verschiedene Anmerkungen bey-bringen; ich habe aber weder Zeit, nochLust, mich dißmahl länger Hiebey ausi'zuhtzlten. Wer sich die Mühe nehmenwill, die Acta publica, in Absicht aufdaS Canzley Ceremonie!, zu durchgehen,dem wird es an einer reichen Nachlesenicht Wen.,
§. 65,
" Nun kommen wir noch zu den Gnä-digen Frauen und Fräuleins.
Die erste Regel ist: Die Gemahlinbekommt ordentlicher Weise den Gradder Gnade , den ihr Gemahl hat». Daalso der Kayser noch Gnädiger Herrhiesse,so hiesse dieKapserinGnädigeFrau.So liefet man in dem von den Chur,Pfälzischen Räthen An. 1410. verfastenTheilungS-JnstrumentzwischenbenSöh,nen Kayser Ruprechts: „Wann unsereGnädige ^rsu, die Römische Königin,von Todes wegen absehet rc." Nun aber,R; dem
Den I»«nade derDame».Erfte Re»gel von derWürde d«<Manns»