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~ denen Seßions - und Präcedenz - Strei-tigkeiten nicht ermangelt, zu einer güt,lichen Vergleichung unter sich die freund,liche Anerinnerung zu thun.
tz. 3 *
Fürsten- Zum voraus ist zu bemerken: Daß,schriebe ^rrno l 5 44. und 1 5 49 . Graf Friederichstnstdie zu Fürstenberg (gleichwie der Abt zuIrafeatu Kempten damahls die Prälaten und dieConvell' StadtUkm, ausser Augspurg, die Stäo-1«»' «*' t c,) die sämtliche Grafen zu den Crays- faber solches Conventen beschrieben , und als solchesAn.i#j Anno 1 jfi. t>on demselben, wider denJnnhalt des Crays'AusschmbamklichenSchreibens, Und ohnerachtet (wie die jFormalien des damahligen Crays-Pro,tocolls lauten) es mehr eine vrgmrgs, alsOnur seye, unterlassen worden, so scynd,auf der Grafen hierüber geführte Be-schwerung , von solcher Zeit an die Crays-A "sschreibamtliche C 0 n v oc a r i 0 n s-
Schreiben unmittelbar an alle und jedeerlassen worden.
§. 4.
AAtj?». Anno I f9o. hat sich das Schwabk,tMtSu fcbe ©rasen »Collegium verglichen, daßRrgel des alle die, so erst in dasselbe kommen, de,Sitzen ü«d"EN andern, die schon darinnen seynd,Bor»«»-c, nach sitzen, nachvoriren und untecschrei-öen sollen.
§. s.