338
D ) Q ( D
Nach diesen Grundsätzen lautet das Schwi,den, welches des Königs in Preussen an des Kö«nigs in Groß,Britannien Majest. den rL. l^srr.1749. wegen der Nordischen Umstände erlassenhaben, worinnen es heist: » Der Argwohn,welchen die Nachbarn von Schweden gegen sel-biges geschöpfet, kan sich blos auf zwey Vorwür-fe beziehen. - - Der andere fällt auf die Verämderung der gegenwärtigen Regierungs-Form inSchweden, welches Vorhaben man dem PrinzenThronfolger beymisset. Mich dünket, daß dieErklärung, welche der Prinz und der Senat letzt-hin dem Russischen Hofe dieses Puncts wegengethan, so deutlich, so gemessen und so weis-lich seye, daß sie denen Mächten, welchesich für die Beibehaltung der gegenwärti-gen Regierung dieses Reiches interessiren ,nicht das geringste mehrzv verlangen übriglast.«
§. 62.
Wann die Umstände außerordentlich, die Ge-fahr dringend/ groß und gegenwärtig , undder Hof, mit dem man es zu thun hat, vonder-Machk und Gesinnung ist, daß man mehr als ge-wöhnliche Vorsicht bey ihm anwenden muß, solst der Natur der Sache keineswegs entgegen,ihm ganz präcis eine solche Erklärung vorzulegen,und von ihm anzuverlangen, bey welcher, undkeiner andern, der anfragende Souverain sich al-lererst glaubt beruhigen zu können.
Der Kayserliche Hofgienge Anno 1732. nochweiter. Spanien hatte zu Besetzung des Tosca-
nischen