Band 
[Adrastea I & II.]
Seite
377
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deß vergangenen Jahrhunderts.

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b. Rechtsgelehrsam kei t und Politik.

Nebst der Philosophie hatte Leibnitz sich nachDeutschem Bedürfniß auch auf ein B r 0 t stu di um,die Rechtsgelehrsamkeit, mit Fleiß und Ernstgcleget, indem, wie man in Deutschland sagt, nurdurch sie und ihre Formulare die höchste Staats-würde zu erlangen ist, er also auch durch sie seinFortkommen hoffte; er war in ihr Docker. Undwie sein Geist allenthalben hin, wohin er blickte,philosophische Uebersicht und Ordnung schuf: so han-delte seine erste Schrift in diesem Jach sogleich „vonverflochtnen R e c h ts fa l l e n. " Die andrestellte „philosophische Fragen über sol-che" die dritte „eine neue Methode auf,die Jurisprudenz zu lernen, sammt einemVerzeichnis! dessen, was in ihr Wünsch-bares noch fehle." Die letzte schrieb er ohneBücher, auf der Reise, im zwanzigsten Jahr. Daim Verzeichniß dieses Wünschbaren sich auch ein neu-geordnetes Lorpus jrrris befand, so mußteLeibnitz zwey Jahre nachher, (wahrscheinlich zurStrafe seines jugendlichen Genius) im Dienst desKurfürsten von Mainz selbst Hand daran legen. Sei-ne Ausführung kam nicht zu Stande. Zwanzig Jah-re nachher (1690) ging er in Hannover wieder ansWerk; es sollte ein Ausbund Römischer Ge-setze in einer einzigen Tafel werden, die alle Haupt-regeln begriffe, aus deren Combination jedevorkommende Frage entschieden werden könnte. Einwahres säiutuin jierpetuuna; dem sodann .seine