Band 
[Neununddreissigster & vierzigster Band.
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Die Citate zu Vorstehendem fügen wir nicht bei, weilman solche gar leicht in dem zu der Histoire und den Lle-moires <le I'goaüomio trancsiss gefertigten Registern auf-finden kann.

Dufay.

Die französische Regierung hatte unter Anleitung vonColbert, durch wohlüberdachte Verordnungen, das Gutfärbenund Schönfärben getrennt, zum großen Vortheil aller, denen,es sey zu welchem Gebrauch, zu wissen nöthig war, daß siemit haltbar gefärbten Zeugen oder Gespinnsten gewissenhaftversorgt wurden. Die Polizei fand nun die Aufsicht überbeiderlei Arten der Färberei bequemer, indem dem Gutfärbebeben so wohl verboten war vergängliche Materialien in derWerkstatt zu haben, als dem Schönfärber dauerhafte. Undso konnte sich auch jeder Handwerker in dem ihm angewiesenenKreise immer mehr und mehr vervollkommnen. Für dieTechnik und den Gebrauch war gesorgt.

Allein es ließ sich bald bemerken, daß die Wissenschaft,ja die Kunst selbst dabei leiden mußte. Die Behandlungs-arten waren getrennt. Niemand blickte über seinen Kreishinaus, und niemand gewann eine Uebersicht des Ganzen.Eine einsichtige Regierung jedoch fühlte diesen Mangel bald,schenkte wissenschaftlich gebildeten Männern ihr Zutrauen undgab ihnen den Auftrag, das was durch die Gesetzgebung ge-trennt war, auf einem höheren Standpunkte zu vereinigen.Dufay ist einer von diesen.

Die Beschreibungen auch anderer Handwerker sollten unter-nommen werden. Dufay bearbeitete die Färberei. Ein kurzer