Band 
Erster Band.
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Zlo Gesch. d. römischkath Kirche.

»gengabe ohne alle sonst gebräuchliche Formalitäten,»in Gegenwart ihres Pfarrers zu Gunsten einer Per-»son, die ihr gefällt, zu verfügen. Dieser Person soll»sodann nach Absterben des Mädchens die bestimmte»Morgengabe ausgezahlt werden.»

»Endlich befehlen wir, daß den Vatern von der»Observanz, den Vatern und den Nonnen der Kavuzi-»ner, den Konvertikcnnonnen, den Waysen und Noth-»leidenden zwey Mahlzeiten angeordnet, und ihnen je-desmal Brod und Wein von bcßrer Qualität, Sup-»pe, vier Nebengerichte, und Früchte, eher überflüs-» sig als sparsam, sey es an Fleisch - oder Fasttagen,»je nach der Beschaffenheit der Speisen, die entweder»dem Tage oder dem Institute eines jeden angemessen»sind, gegeben werden sollen. Dieses soll dann auch,»verbunden mit der Anschaffung der Kleidungsstücke»für die siebzig Mädchen, der einzige Kostenaufwand»seyn, den das Publikum anstatt der viel bekrächtli-»ehern Ausgaben, die sonst in weltlichem Pompe ver-schleudert werden, zu bestreiken haben wird. Ein»Deputierter des Magistrats soll sich mit den Supc-»rioren gedachter sechs Kommunitätcn verabreden, an»welchem Tage besagte Mahlzeiten gegeben werden sol-»len, und wir verbieten, Geld anstatt dieser Mahlzei-ten zu zahlen, indem es unsere Absicht ist, daß alle»Individuen gedachter Kommunitaten an einer sol-»chcn Ergötzung Theil nehmen, und in ihrem Gebe-»te sich dankbar unser erinnern sollen.»

» Dieses soll nun das Reglement seyn, an welches»man sich bey unsrer Beförderung halten, und in kei-» nein einzigen Punkte, unter Strafe unsrer höchsten»Ungnade, davon abweichen soll. Gegeben in dem»Pallast unsers Vatikans am i;. Hornung 1775.»

An seine Schwester, die Gräfinn Brasthr Dnestr,schrieb an dem nämlichen Tage j)rus folgenden Brief:

»Durch göttliche Verfügung sind wir mit einer der