Band 
Erster Band.
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Zweytes Buch.

blendete seine Landsleuthe so wenig, daß sie durch ih-re kirchenzüchtliche Verordnungen vom Jahre 1768.das Herz dieses so äusserst bigoten und zelanten Pab-stes gleichwohl auf eine Art verwundeten, die in Ver-bindung mit demjenigen, was zu der nämlichen Zeitseinen Lieblingen, den Jesuiten, begegnete, nicht leuchtkränkender hatte seyn können. Sie beschränkten nichtnur die römischen sondern alle andern bischöflichenKanzleyregeln, und schaften, was dem römischenHierarchen noch weit empfindlicher seyn mußte, die Miß-bräuche der Pensionen ab, die auf den Bcnefizien derRepublick zu Gunsten auswärtiger Prälaten hafteten.»Der römische Hof, hieß es in dem Gutachten, wel-ches über diesen Gegenstand dem Senate erstattet wur-de *), hat sich dieser Pensionen stets als Mittel be-dient, seine Hoheit, seine Zusammenkettung nnd seineAbsichten zu erhalten und durchzusetzen. Es werdenvon diesem Hofe die Einkünfte der Kirche gar nichtzur Unterhaltung der Hirten, nicht zur Erquickungder Diener des Altars, nicht zur Erholung der Armen,nicht zur Aufrechthaltung der Tempel angewandt; son-dern man nährt nur allzuoft davon entfernte Personen,fremde, reiche, muffige, oft auch in den Lastern derUeppigkeit ersoffene Leuthe. Es scheint fast unglaublich,baß die Päbste einer solchen Unordnung mit gelasse-nem Gemüthe haben zusehen können. Noch mehr mußman sich wundern, daß sie diesen Mißbrauch durcheine sonderbare Art von Bullen bemänteln, um dieVortheile der Pensionarien unangetastet zu erhalten.Die Bezahlung der Pension, heißt es in diesen Bul-len , soll weder durch Exkommunikazionen noch Jnter-dickte, noch öffentliche Auflagen, noch durch Pest, nochdurch Hunger, noch Brand, noch Ueberschwemmungen,noch Hagel, noch trockene Zeiten und dergleichen Zu-

Le Drtts Ma-arin rc. Theil V. S. ;ic>. u. f.