in Englands tg
Hern bestehen, welche alle Künstler von Berufe, undwenigstens fünf und zwanzig Jahre alt seyn müssen;sie müssen in Großbritannien wohnen und dürfen zukeiner andern Gesellschaft gehören. 2 ) Die Wahlsoll geschehen durch ein Aufnahmestück, das getreuuntersucht werden, und wenigstens dreyssig Stimmenfür sich haben muß. 3) Alle Jahre wird ein Präsidentgewählt und ein Verwaltungsrath von acht Per-sonen, die sich, so oft es nöthig ist, versammeln,und für jede zu haltende Comite zwey Pfund Ster-ling und fünf Schillinge erhalten, welche unter diegegenwärtigen Mitglieder vertheilt werden. 4) Aus-serdem wird ein Aufseher, ein Secretair und einSchatzmeister als immerwährende Aemter bestellt,davon der erste hundert Pfund Sterling, die beydenandern sechszig Pfund Sterling Besoldung erhalten;die untern Beamten stehen unter ihrer Aufsicht»5) Für die Schule der Aeichenkunst werden neunder geschicktesten Künstler gewählt, unter der Be-nennung von Examinatoren, die alle Monate in ihrenVerrichtungen wechseln, und für jeden Unterrichtden sie geben, und der wenigstens zwey Stundendauern muß, eine halbe Guinee erhalten; es werden«Üe Jahre vier davon abgelöst» 6) Ausserdem sollen