Band 
Fünfter Band.
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27
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Fünfzehntes Buch.

Wundertafeln, und überhaupt alle unanständigenMahlereyen und Bildhauerarbeiten aus den Kir-chen weggeschafft werden.

Zur Ehre der Kirche und der Religion soll-ten die Bischöffe desgleichen auf die Beobachtungjener Verordnungen halten, die jede Art von All-mosenanspruch in der Kirche bey Predigten oderAusstellungen des Venerabile verbieten, und keineweitere Sammlung, als die an der Thüre zumBenefiz der Armen gestatten.

Bey Ausstellung des Venerabile oder des hei-ligen Grabes sollten nie mehr als 24 und nie we-niger als 16 brennende Lichter geduldet werden.An den übrigen Festen könnte es an 12 Lichterngenug seyn. In jedem Falle aber müßte alle un-nöthige Verzierung/alles Musizieren, Schießenu. s. w. unterbleiben.

XXXVII!) Die Bischöffe müßten diejenigenFeste, Aussetzungen des Venerabile und neuntägi-ge Andachten bestimmen, welche in jeder Kirchegefeyert werden sollen. Es wäre nicht undien-lich, wenn vor jeder Ausstellung und vor jedemSegen eine kurze moralische Anrede an das Volkgehalten würde. Kein Fest soll je den gewöhnli-chen Gottesdienst, die Katechisation und die Aus«legung des Evangeliums an bestimmten Tagen ver-hindern.

Es wäre zu wünschen, daß die Bischöffe dieNovenen, und jene außerordentlichen Feste, diesich auf keinen alten Kirchengebrauch gründen,