gar Städte, die mit tausend Vorurtheilen angefüllt sind,welche nur gelehrte Staatsmänner tüchtig widerlegen kön-nen? Und wo der Senat nicht auf/edem Dunkt seiner Grän-zen wacht, da überschreitet sie der Unterthan zum Nachtheileder Regierung. Denn in jeder Verfassung herrschet inallen Theilen Würkung und Gegenwürkung, so daß nieohne Nachtheil des ganzen Staatskörpers nachgegebenoder zu weit getreten wird. Also nur in der gründli-chen Kenntniß aller dieser Verhältnisse kann eine Re-gierung jenen mächtigen Ruhm einer gerechten Regie-rung erhalten , der zu allen Zeiten den Bernerschen Se-nat zierte. Ist dieser Ruhm dahin, so fällt auch dieRegierung in die erniedrigende Unvermöglichkeit , ei-ne gütige Regierung genannt zu werden; weil dieGültigkeit als Schwachheit oder als Unwissenheit viel-leicht gerühmt, aber wenig geschätzt werden würde.
Diese unentbehrlichen Kenntnisse eines Magistrats ha-ben ihre ersten Quellen in der Geschichte; sollte dieseuus noch länger unbekannt bleiben?
R r L e I s w i ß e n s ch a f r.
Unsre politische Jugend bestehet aus drey Classen; ausMagistraten, Canzleyeren , und Officieren. Allen diesenClassen ist die Kenntniß der Alten und der Geschichteunentbehrlich. Auch sind diese Wissenschaften in allenKriegsschulen vorgeschrieben. Nur daß der Berner-Officier als Republikaner, als Magistrat, und als Ber-ner, die Vaterländische Geschichte gründlicher als derOfficier in monarchischen Staaten wissen soll, und da-bey noch die eigentlichen Kenntnisse eines Ossiciers ha-ben muß.
Es wird vieles von der Tapferkeit der alten Schwei-zer gesprochen; wenige wissen worinn sie bestanden, undwarum, insonderheit die Berner, in so vielen kleinen