§. z.
Grundsätze der Kammer.
Wenn hier gefehlt wird, ist alles verloren. Dochsind die Regeln, auf denen sollte gehalten werden, so einsfach, daß es nur Wille braucht um sie nie zu übertre-ten. Der erste allerwesentlichsie Grundsatz wäre dieser:Wenige, aber vortrefliche, und wo möglich durch ihrenRuhm schon bekannte Männer zu Lehrern zu wählen.Zweytens nur solchen das Lehramt anzuvertrauen, die mitwirklich anerkannten Talenten auch Fleiß und Arbeitsam-keit , und insonderheit Gewissenhaftigkeit in ihrem Berufevereinigen würden. Drittens nur solche, die sich nie mäch-tig oder unabhängig genug glauben könnten, um sich überPflicht und Gehorsam hinauszusetzen. Diesen Lehrern soll-te alle Achtung erwiesen, aller Detail denselben gänzlichüberlassen, und ihnen nur zwey Stücke vorgeschriebenwerden: Nämlich , wie viele Stunden sie Collegia halten,und welche Wissenschaften sie lehren sollen. Sonst wür-de jeder Lehrer die ihm angemessene Lehrart wohl amBeßten kennen, weil es seine Lehrart wäre die aus seinerSeele entspringt, und ihren Grund in der Ordnung seinerBegriffe hat; und weil ein vortreflicher-Lehrer seine Wissen-schaft besser als kein Glied der Kammer kennen würde.
Wahr ist, daß »»fleißige oder halbgelehrte Männer aucheine schiendriamsche Methode haben. Vielleicht aber ist esnoch nicht entschieden: Ob eine bessere dergleichen Leuthennicht eben so wenig angemessen wäre als denk Esel der stol-ze Trab des Pferdes? Hingegen ist dieses gewiß : Daßmittelmäßige Lehrer nur Mittelmäßiges zeugen können.
Für die Patrizier wäre Tausendmal besser, nur Einenvortreflichen Mann mit dem ganzen Erziehungsfond zubeschenken, als zwey halbtangliche Männer zu nähren;und eben darum ist es wesentlich, den wissenschaftlichen