„ vorn Nkittio , dlsfo, ^uüo Ln. 1668. dieser» Schluß„ heiter bescheinen; um die Stadt Genf aber seye die„ eydsgenößische Deklaration dahin ergangen, daß die-„ jene Stett, so mit ihro verbündet , deroselbcn Lor-„ sorg thun , die gesamte Ort aber ein Ort das ander„ bis an die äusserste Grenzen schirmen sollten ».
„ Es habe zwar der Löbl. Stand Ury von diesem eyd-„ genößischen Schluß aus bekannten Ursachen den Ab-„ sprung genommen, und dieses Schirms sich geweige-„ ret ; deme zwey und ein halbes Ort gefolget. Die„ Löbl. Stadt Luzern habe mithin durch Schreiben sich„ erklärt, bey dem abgefaßten Schluß zu bleiben , dar-„ auf man sich verlassen nnd noch verlassen thue. Hoch-„ geachte, hochgeehrte Herrm ! Eine Stadt Bern ver-„ meint in einem solchen guten Posseß der Landschaft„ Waat zu seyn, daß ihre Freund und Bundsgenossen„ ihr diesen verlangten Schirm nicht wohl weigern und„ abseyn können; gestalten bekannt, daß nachdem die„ Stadt Bern dieselbe An. i;z6. mit Waffen eroberet„ und bis An. 1564. ingehabt und besessen, hatten sich„ die eydgnößischen Ort zu Beruhigung und Endigung„ der schwäbenden Spaltungen in das Mittel geschla-„ gen, und eine Stadt Bern mit Safoyen sich zu befrie-„ digen angemahnet; mit beygefügter Vertröstung, daß,„ wann die Richtung Platz finden möchte , sie alsdann„ sich nicht diffikultieren wurden die Landschaft Waat„ gleich den alten in dem Pundt begriffenen Landen in„ den eydgnößischen Schirm zu nemmen. Dicsere Arbeit„ und Bewerkstelligung seye den eydgenößischen Orten„ in ihre Arm geworfen und gelegt worden; man habe„ hierüber ohne Präcipitation alles überlegt, den Anfang„ zu Basel gemacht, und das völlige Werk auf Lausanne,» verlegt. Der XI. Orten Spruch seye endlichen dahin ge-gangen , die Stadt Bern solle die Herrschaft Lkabisir