Band 
Fünfter Jahrgang.
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selten, und begnügt sich von Z'eit zu Zeit Bluter zu schla.gen, die einige Landmünze, welche, unsern Kreutzer» ähnlich,nur ein wenig geringern Werthes ist.

Der Bischof mag golone, silberne und kupferne Mün.zen verfertigen; doch ist er dabey mehr eingeschränkt alsdie Stadt, weil er verpflichtet ist, sich an die Reichswäh.rung §n halten Auch sind die Bünde nicht gezwungenseine Münze cursieren zu lassen; dennoch will es die Ue«bung sowohl als die Nothwendigkeit. Bey der Wahl einesBisthois werden goldne und silberne Medaillen geschlagen,die sich auf diesen Umstand beziehen, aber in den Cabinet-ten der Liebhaber sich verstecken.

Der Abt von Dlsscnns, mit dem Titel eines ReichS.sürsten, besitzt das Münzrecht ohne es fast jemals mehrauszuüben. Noch in Münzensammlungen finden sich ei.nige Biuzger; Gold. und Siiberstückc aber von seinemGepräge find äusserst selten geworden.

Endlich besitzt auch der Freyherr von Haldcnstem diesses Regale unbeschränkt. Diese Frcyherrschafk genießt,a!S ein ursprünglich unmittelbares Relchslehn, alle (Herrcchtsainen der Souverainikät. Haldcnstcm ist beynahedas einige Schloß, welches in der Revolution von iq.ro.unzerstört blieb. Der damalige Freyherr machte ein gleich-förmiges Bündniß mit allcli Ui. Bünden, und diese lies.ftn ihn bey seinen Vorrechten, hohen und niedern Gerich.ten die miapellabel sind, bey seinem eigenen Panner u. s. f.Er kann selbst, wenn er Lust bat, ein Hundert Bauernunter seiner grossen Fahne versammeln, und nach Bell»den Kcieg führen. Als die Herrschaft von den Edeln vonEhrenfeld an die von Gravenstem, und ferner an dievon Schanenstein kam, fiel sie mit dem Tode des Gene.rals , welcher der Letzte von dieser Familie war, auf weid.lichen Stamm, und seine Erbin brachte sie durch Heurathan das Haus von Salis. Der neue Freyherr schlug