Band 
Sechster Jahrgang.
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bündele zeigen/ und mittels dessen sie hinwieder sich ver-pflichten und ihrer Anhänglichkeit versichern — im entgegen-gesetzten Fall aber sie von sich entfernen werde. Denn,ob man nicht Grund habe zu sagen : »Unsre Dienste rüh.«me man zwar; allein wenn es darum zu thun siy, die»Zufriedenheit darüber im Werk zu bezeugen, selbst wo es»den König nichts koste, so erfahre man Kaltsinn und,, Lauigkeit Hierauf beantwortete er den Vorwurf wegender Betittlung des königlichen Botschafters; und Daxel-hofcr rechtfertigte das Verfahren seiner Obern in Anse.hung der Werbungen; »deren Verbot allgemein sey,»dringende Beweggründe habe, und gegen Frankreich»wie gegen andre Staaten habe verhängt werden können,»weil die Bündniß desfalls zu nichts verpflichte».

Hier wendte Herr von Croißi etwas unwillig ein,daß man sich nicht so genau an den Buchstaben solcherVerträge, sondern vielmehr an ihren Geist und Sinn hal»ten und auch wohl aus Gefälligkeit seinem Verbündetenthun müsse, wozu man aus Schuldigkeit nicht verbun-den wäre.

»Wir hingegen,,» erwiederte Escher, »würden uns»in Ansehung der Bundcsartickel gern mit dem begnügen,» was allein der Buchstabe mit sich bringt». » Und worinn,, dann », fragte hastig der Minister, ,, läßt man es hier,,an Erfüllung der Bündniß ermangeln»? »In Ansehung»dessen, was sie über unsre Kaufmännische Freyheiten»und über das Traktament unsrer Kriegslcute bestimmt».— »Ja! dieß sind Sachen», fiel Herr von <troißl, wel-cher abschneiden wollte, ein, »die nicht mich, sondern»den Kriegs- und den Finanzminister berühren, und de-»ren ich mich nicht belade». — »So ist es eben», warEschers kecke Gegenantwort: »Unö will man zur ge-»nauen Beobachtung und noch zu mehr verbinden; und»wenn wir dann über Nichtbeobachtung klagen, so giebt