Unterm I. 149;. (Dienst, vor St. Thomä) lesen wirin unserm Rathsmanual 6 y): Wie ein hiesiger Bürger(Ludwig Häsch), dessen verstorbene Ehefrau der Wasser,kirch 2?r. Pfund jährlichen Geldzinses legirt hatte, ver-meinte : Daß er durch Vergabung eines Fensters in diesesGotteshaus jener Gülte losgesprochen seyn sollte; MHerrenaber erkennt: Weil er das Fenster und sein Zeichen (Wav.pen) darein, ohne ihre Einwilligung machen lassen, soller die Gült verzinsen, oder ablösen, und aber das Fensternicht minder stehen lassen.
I. I. 1494. (SamstagS nach Dincula Petri) wardvor Rath erkennt, und Sonntags darauf in den Kirche»verlesen: Daß bey 5. Schilt. Büß niemand die Nüssen abden Bäumen auf den Graben vor beyden Städten, wer,fen, schütteln, kurz nehmen, sondern dieselben der Wasser,kirch und U. L- Heiligen lassen so«.
Allein, wo nicht so viel Nutzen als die Nüssen aus denStadtgraben, doch mehr Ehre brachte eS unsrer Kirche,daß die in verschiedenen für das Vaterland siegreich geführ.ten Fehden, besonders aber die in dem Schwabenkrieget. I. »499- eroberte Fahnen dort aufgehängt wurden 70);da ohne Zweifel, so wie alles übrige unserer Stadt Glückund Heil, namentlich auch — und warum nicht? — derSieg über unsere Feinde den drey Fürbittern zugeeignetwurde, welche rroo. Jahre vorher auf dieser Stelle denMärtyrertod sollten "erlitten haben 71).
by) N°. i. r- irr.
70) Namentlich das Pauner von Nürnberg, nebst den Fahnen vonFreyburg, pfirt, Endmgm « Straßburg; welches letzterewmal Heinrich Rhan vor Dornet erbeutet hatte. S. HansFüßtins Chro». Msc. S. - .
71) Mußte man doch alle Jahr' ihre UeLerreste in feycrlicher Pro,ceßlon auf den Lindenhof tragen: »Denselben» heißt es »z-Lob„und je Leren, daß sp den Fleken und die Hofstatt diser Statt