Band 
Fünfter Jahrgang, 1748.
Entstehung
Seite
190
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Mals auf dem Wege geführet, nach welchemmancher verworrene Rechtshandel zum be-sten des bedrängten Theiles in Richtigkeitgefttzet werden kan; zumahl die Behutsam-keiten, welche man in diesem oder jenem Fallzu beobachten hat, nicht ungMhnec geblic-hen sind.

tz. 14. Haben zu dem viele bißber nichtgewußt , wohin dieses oder jenes ercerpirteStück zu rechnen, ob es ächt oder unächt,wer der wirkliche Verfasser gewesen, was fürein Ort durch eine undeutliche Benennungzu verstehen , in welche Zeit ein canon oderCapitul zu setzen fen, was die seltsamen Re-denS.Arten und Benennungen andeuten wol-len ; so findet man hier eine solche Ausle-gung und Nachricht, weiche önecs den ver.drießlichste» Zweifel beyseit räumen, unddurch die dabey gesetzten Schriftlichen derbewährtesten Verfasser zu mehreren Nachden-ken genügsamen Anlaß und Gelegenheit ge-ben können. Das Anmerkungs - Registerwürde hiervon das beste Zeugniß ablegen,wenn eS hierzu hinlänglich hätte abgefassetwerden dürsten. Denn die sogenannte Ob-servarinneL AeoArsplucse und ckronolvAiciesind, weil gedachtes Verzeichniß allzu wcit-läuftig hätte ausfallen können, fast gänzlichaus demselben heraus gcworffen, ohngeachtetdie von dem Herrn Läicoee angewandteMühwaltung wegen der allzugroben Unwis-senheit der Abschreiber in den mittlern Zeiten,da man die Erdbeschreibung, die Zettwissen-schaft und alle Gattung der Geschichte in denStaub getretten hatte, ganz unermüdet ge-wesen ist', damit durch die entdeckte Wahr-heiten derselben den finstern Stellen ein längsterwartetes Licht aufgestellet werden möchte.

§. i;. Verstand, Wahrheit und Rechtfind also des Herrn Verfassers vornehmstesAugenmerk bey dieser Arbeit durchaus gewe-sen. Daher wird die Mühe derjenigen ver-geblich seyn, welche eine für einen Haussenallzu geneigte Auseinandersetzung gottsgelehr.ter Streitigkeiten in diesen Anmerkungen fin-de» wollen. Denn diese sind allemal derge-stalt gleichgültig berühret worden , daß ein

aufrichtiger Leser bey den ertheilten Nach-richten in strittigen GlaubenSjache« ein derWahrheit gemäßes Urtheil selbst zu fällen fä-hig seyn wird. Es werden sich soichemnachdie Gottsgclehrten weder von der ein-ten noch von der andern Seile zu beschwe-re» Ursach haben , weil des Herrn lläi'corisAbsicht gewesen, diese Ausgabe so einzurich-ten , daß sie bey keiner Parthey einen Anstoßfinden möchte.

tz. 16. Und eine solche Bewandniß hat esmit den sämtlichen Anmerkungen durch allebeyde Theile. Daß sich aber dieselben indem andern Theile durch die fünf Bücher,die 6rvAoriu5 IX. hat zusammen tragen kastsen, allein erstrecken, solches muß von denen,welche den Innhalt derselben einsehen underkennen, daß das in dem sechsten Buche,Llemencini; und LxrrLvgALncilmz enthalteneneue Recht, durch die genaue Verbindungmit den ehemals herausaekommenen Ver-ordnungen der alten Päbstc bereits hinläng-lich berühret und erläutert worden ist , aufdas beste gedeutet werden ; ob gleich die bil-lige Entschuldigung wegen des Herrn Regie-rungs-Cantzlers hohen Alters und dennochfortdaurenden Amts- Geschäfte am bestenstatt haben könnte.

§. 17. Was den andern Theil dieser Her-ausgabe insonderheit anlanget, so wollen wir,um dessen Beschaffenheit etwas genauer zu er-kennen , gleichermaßen dessen Vorrede voruns nehmen; als welche nicht nur eine ziem,liche Nachricht von demselben, jbndcrn auchso gar eine hinlängliche Geschichts- Beschrei-bung des allen, mittlern und neuen geistlichenRechts enthält, deren Aufschrift folgende ist:/. /ss. s/rerÄ

S. 18. Diese Abhandlung begreift auf Z4ganze Blattseiten achtzehen Abtheilungen,deren jegliche ihren Beweiß und gehörige Er-läuterung in den darunter gesetzten Anmer-kungen findet, gleichwie bey der ersten Vor-rede gleichfalls geschehen ist.

S. 18.