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Fünfter Jahrgang, 1748.
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201
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Neue« Mchcr», m ander» zur

Gelehrtheit gehörigen Sachen.

XXVI. Stück. Mittwochs, am 26. Brachin. 1748.

Pastors Georg Volguarls , welcher kn einergenauen Freundschaft mit dem Herrn Ver-fasser stehet, der ihm diestrwegen zugleichGlück wünschet. Des MaimönideS oderRambams Tractat wir- bekannter MassenNilcoch Ilclmr genennet. Anfänglich wir-ble Verordnung der Schriftgelehrten beyge-bracht, daß derjenige, welcher in dem Hausedes künftigen Schwiegervaters oder Vor.mundes mit der künftigen Braut Beylage,:hält, die Schläge der Widersetzlichkeit leidenmuß. Diese Verordnung war eher gültig,als Christus gebohren ward. Das Bevla-ger war nicht eher erlaubet, biß der Bräu.tigam seine Braut in seine Wohnung heim,geholet hatte. Und dadurch fällt die gott-lose Meynung weg, welche ein ungenannter

Eiia. Im vorigen Jahrekam hieselbst bey JohannAdam Melchior des Herrnbl. Johann Friedrich Hir.lii Schrift, ltsbbi Kinüsden ktsimon Irsäiurur äsblscrimoni'o Lbrseornm ,capur äeci'mum , zum Vorschein. DerHerr Herausgeber hat die Lautzeichen, Ac-cente, die lateinische Uebersetzung und vielegelehrte Anmerkungen hinzugefüget. Dieganze Schrift beläuft sich auf 8 und einenhalben Bogen in Quart. Man findet darin-nen alles , was von den Heyrathen , Ver-löbnissen , Einsegnungen und Hochzeiten derJuden vorgetragen werden kau. Die Ge-legenheit dazu gab die Heyrath des Herrn

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