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Freymüchige Nachrichten
Von
Neuen Mchern, und andern zur
Gelehrtheit gehörigen Sachen.
XI.. Stück. Mittwochs, am 2. Meinm. 1748.
Rankfurt am Mayn. Ioh.Fried. Fleischer bar verlegt:Ioh. Gerb. Lindhei-mers Versuch eines allge-meinen Deutschen Lehn-rechts. in 4tv 5 Bogen.Der Verfasser hat in diesenwenigen Blättern das wichtigste und merk-würdigste von Lchns-Sache» auf eine ganzangenehme Weise beschrieben, und alle Sä-tze mit den Zeug-iss n der besten Schriftstel-ler , wobey er sonderlich des Herrn von Seu-ckenbcrgs Sammlung der Deutschen Lehns-Gesetze sich zu Nutze gemacht, bewiesen. An-fänglich erkläret er die in dem Lchns-Rech-te beständig vorkommenden Nahmen, Lebn»
Herr, Lehen-Mann, Vasal, u. f f. Hierauffolgen die vornehmsten Grundsätze, so beyden Lehen zu beobachten sind, die Emthei»lang derselben in eigentliche und «»eigentliche,unmittelbare und mittelbare, Reichölehenund Afterleben, geistliche und weltliche,«»deliche und unedle - neue und Standlehen.Ferner zeigt der Verfasser, was wegen derPfandlehen in den Gesetzen verordnet ist, danehmlich der Lehenmann zwar den Genußam Lehen, aber nicht das Lehen selbst,ohne des Lehenherrns Wille» verpfänden kau;dahingegen, wenn der Herr ein Jahr undsechs Wuchen stille ist, eine stillschweigendeEinwilligung in die Verpfändung des Pfand-lehens vermuthet wird. Die Materie vonR r dem