Band 
Zweyter Band.
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406 Vierte Abtheilung.

seinem r2ten Jahr an wurde er theils von einem Privatlehrer zuMiddelburg, theils in dem Hause eines Predigers zu Harlem un-terrichtet. Im igten Jahr schickte man ihn nach Leiden, wo erdie griechische und hebräische Sprache vorzüglich siudirte. Mit sei-nem Anverwandten, dem er hier anvertraut war, that er 162z.eine Reise nach Engelland, und wendete die Feit wahrend seinemlangen Aufenthalt dazu an, den Homer sowol, als die meistengriechische Dichter, zu durchlesen. Er kam nach Leiden zurück,und legte sich neben den schönen Wissenschaften auf die Theologieund Rechtsgelahrtheit. Zu Francker lernte er unter Anweisung desDrusius die hebräische, chaldäische und syrische Sprache nochgründlicher. Die Universität Leiden machte ihn r6n. zum Professorder schönen Wissenschaften und der Politik; hernach 1615. zum Pros.der Rechtsgelahrtheit. Dabey siudirte er noch die Kirchengeschich-te und die Geschichte der Juden, so sehr er auch durch rechtlicheAnfragen zerstreut wurde- Gegen das Ende seines Lebens ernann-ten ihn die Staaten von Holland zu ihrem Rath in Rücksicht aufHandlung und Seewesen, und die Staaten von Seeland zu ihremGeschichtschreiber. Er starb 16;8. -er. zu Leiden.-Schrif-ten : 8urcli vensles s. lVIenipxea in lleculi buius Kamines ple-

rosgus inepte erulli'tos. llnZch ö. 1612. und l6l6. 24. lögö. 12.<8 gr.) ist auch seinen Reden beygedruckt. Eine beissende Satyrsauf die Aftergelehrten, die statt der Wahrheit nach Fabeln und lee-rem Wind haschen, und alles überspannen. — ve republica Hebreeo-rum Ob III. ib. 1617. 8. 1624. 12. opl. eä. c. n. ^son.ib. ,70, und 1742!. 4. (i Thlr- 12 gr. oder 2 st.) auch in vsoi.r-nrr Ibes snt kebr. 1 . III. Ins Französische übersetzt durch Basna-gc, ilmst. 170;. und ,71;. 8- (i Thlr. 12 gr.) und ins Hollän-dische durch H. Goeree, mit einer nicht beträchtlichen Fort-setzung, ^mll. 168^. 1704. III. 8. Keine zusammenhangende undvollständige Geschichte der jüdischen Staatsverfassung, sondern nureinige Hauptveranderungcn und Bemerkungen über die wichtigstenGesetze und Kirchengebräuche der Juden; besser, als 8i6onnOb. cis rep. luciseorum, über welchen er commentirte; aber auchnicht ganz fchlerfrey. — Orsriones vmü argum. ib. 1640. 12. (z6kr.)c. n. Lunisro. kips. 16p;. 8- 08 gr.) — LpillolsL

OVIII. ib. 168;. 12. (8gr.) und I7Z2. 8. (I8 gr.) Beide lescns-werrh, unguten Stil verfaßt. " Imp. Lwlares e xr-r-