4L4 Vierte Abtheilung.
schichte und Erdkunde eine vorzügliche Starke hakte. Zu Leiden,wohin er sich 1625. begab, studirte er 5 Jahre lang neben der Arz-neigelahrtheit die Theologie. Hernach wurde er i6g2. krok. xkilok.uae> zu Helmstädt; ferner 16Z4, Pros. meäicma:, und legte sich ne-benher auf die Rechtsgelahrtheit, besonders auf das deutsche Recht;wurde 1649. Leibarzt und Rath bey derRegentm von Ostfriesland, dieer glücklich kurirt hatte; auch die Königin in Schweden ernennte ihrzu ihrem Leibarzt und Rath, und versprach ihm 1620 Rthlr. Jahr-geld, wenn er zu ihr kommen würde. Weil er aber zu Helmstädtblieb, so erhielt er die Professur der Staatswissenschaft, und derHerzog vermehrte seinen Gehalt, und gab ihm 1660. das Prädicateines geh. Raths. Schon vorher hatte ihn Carl Gustav, Königin Schweden, zu seinem Rath und Leibarzt, und der K. in Däne-mark 1669. zum Staatsrath ernennt. K. Eudrvicf XIV. lies ihmvon 1664. an, bis der holländische Krieg ausbrach, jährlich 1200Livres zahlen. Er hatte mit seiner Gattin , Anna Maria , einerTochter des Joh, Sruck, krok. im., so klein er dem Leibe nachwar, n Kinder gezeugt. Seine viele Geschäften, und einige häus-liche Vcrdrüßlichkeiten verzehrten seine Kräfte, daß er den 12 Dec,1681. Et. 75. starb. Ein Mann, von ausnehmender und weitaus-gebreiteter Gelehrsamkeit, dessen Schriften alle, auch sogar dieDissertationen, besonders die das Recht erläutern, mit Genauig-keit verfaßt sind, yhngeachtet er keine Collectaneen, wie man sonst zuthun pflegt, gesammelt hatte, weil er sich auf sein außerordentli-ches Gedächtniß verlassen konnte. Henir. Mcibom setzte ihm fol-gende Grabschrift: Hoc tumulo clsullitur regum principumgus conli-lisrius, nswrslis xentimn publwi Hoäkor, kbiloioplnT omnix
xerttillimus prsAicse A GeorecicX, kbilologus inlignis, Orstor, koe-ta, Historicus, Nsllicns, l'keologus. bilultos putss dsc cvnlliws?Hknn8 esi Hermannus Lonringius, iseculi mirscvlum. ssonrinss War WÜrk^tlich einer der gelehrtesten Männer seiner Feit, und wenn man will, ein
Wahrer Polyhistor dem Wortverstand nach.-Schriften: IX-
21M8 6e lnoribus 6ermgnvrum, c. n. cric. Helmtk. i6;2> 8- (bgr.)suü, 1689, 4- In der langen Vorrede handelt er vom Nuzen derGeschichte und von der Kenntniß des deutschen Reichs. — Imwä.in naturylem pkilploplnIm. ih. 16; 8- 4. — De ümguiniü xenerationeK: motn naturali. ik. 164z. 4. (I2gr.) 8vg6. 8. 164h. 8- (22 gr^sder 45 kr>) -- Ve vrigino iuriz germanici. ik>. 164). 49. 6;. 4« astk.