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Auf solche Weift ward nun freylich die Trakta-ten-mäßige Bewilligung der Frucht-Ausfuhr auf einebilliche Weise erfüllt — dann solang Getreid im may-ländischen Staat war, solang harte jeder welscheSchweizer nach Verhältnis seines Bedürfnisses zu derangewiesenen Limitation ungehinterten Zutritt —aber so mußte er selbst, oder jemand der seinen, mitKosten persönlich auf den Markt Hinreisen, und seinGeld im fremden Land verzehren. Daher kam es,daß damals, als auf dieser Einrichtung noch mitErnst genau gehalten wurde, die Märkte zu eomound Varele von Schweizern wimmelten, und dieWirthe und Krämer sich bestens dabey befanden.
- Sobald also die Theurung wieder nachließ, such-te man diese drückende Einrichtung zu erleichtern, underhielt von Seite Maylands die Einwilligung, daß,wie vorher, jede Haushaltung persönlich ihr Bedürf-nis einkauffen mußte, nun zwar die Fedine fernerhinsollen vorgewiesen werden, aber eine Person kannzehn solcher Scheine bringen, und also für zehnHaushaltungen einkauffen und abführen. Wer sichnun mit Einkauf des Getreids für andere abgab wardbald ein Händler; und damit es sich noch besser loh-nen möge auf die Märkte hinzureisen, suchen dieseHandelsleute so viele Fedine zu bekommen, als nurimmer möglich ist, freylich müssen sie je zu zehnderselben einen Mann den Beamteten vorstellen,der in Person auf dem Markt erscheint, und zehn Fe-dine , oder den Auftrag von zehn Haushaltungen fürsie Getreid einzukauffen, einregistriren laßt, und die-ser erhaltet hiezu einen Bewiüigungs-Schein, der Bo-letone genennt wird, weiter aber bekümmert er sichnicht um den Handel, den er dem Handelsmann über-Ggr tra-