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Es war , wie mich diinkt , ein gar treflicherVorschlag des Ausschusses der Eilfe, dafs man, umin das gesetzgebende Corps aufgenommen werdenzu können , ein Municipal- oder Departementalbe-amter gewesen seyn müsse, weil diese Stellen um-sonst verwaltet werden müfsten ; allein man hat die-sen Vorschlag nicht angenommen. Er entfernte soganz natürlich vom gesetzgebenden. Corps alle dieMänner , welche durch Sicherheit und durch per-sönliches Eigenthum nicht an die Erhaltung der Ord-nung gefesselt wurden. Diese Maafsregel würdebei den gegenwärtigen Umständen weniger Schwie-rigkeiten veranlafst haben , und sie hätte vielleichtmit einer andern , von der ich gleich reden werde,gleiche Wirkung gehabt. Man hat nämlich die denMitgliedern des gesetzgebenden Corps verwilligteEntschädigung ganz abgeschafft, so mäfsig auch derWerth von drei tausend Myriogrammen Weizen(613 Centner 34 Pfund) — an baarem Gelde etwadrei hundert Louisd’or , wenn man den CentnerWeizen ein Jahr ins andere zu zwölf Livres rechnet— seyn mag.
Die Erneuerung des gesetzgebenden Corps, ei-nem Drittel nach , ist ohne Zweifel der Erneuerungim Ganzen bei weitem vorzuziehen; aber sollte