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che , vor dem natürlichsten Unsinne, ich meynenämlich, vor dem schrecklichen Uebel, unaufhörlichBerichte abzufassen und Decrete zu geben, zu be-wahren , so könnte man doch auf keine andereWeise zu diesem Zwecke'gelangen.
Zu den gröfsten und einfachsten Ideen, dieich in den Schriften des unsterblichen Sieyes 25)gefunden habe, und die den nämlichen Zweck zubeabsichtigen scheint, gehört auch diese : Deingesetzgebenden Corps das Recht, Gesetze zuerst inVorschlag zu bringen, zu nehmen, und demselbenmithin jede Beratschlagung aus eigenem freiemAntriebe zu untersagen. Sieyes wollte einer Artvon Tribunal dieses Recht, Gesetze zuerst in Vor-schlag zu bringen, übertragen. Aber warum willman die Triebwerke der Gesetzgebung noch mehrverwirren ? Sollte die vollziehende Gewalt nichtam befsten über die Mangelhaftigkeit der vorhan-denen Gesetze urteilen , und mithin selbst die Er-gänzungen oder die Modificationen, deren sie nochzu bedürfen scheinen, vorschlagen können? WelcheGefahr könnte wohl in einer durchaus republikani-schen Verfassung dabei seyn , wenn man diesesVorrecht in den Händen der Depositäre der vollzie-henden Gewalt liesse ? Würde sie es sieh nicht